Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
-
- Beiträge: 0
- Registriert: Fr 2. Okt 2009, 20:59
Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
Hallo zusammen, ich hab zwei Fragen zum bayerischen Wahlrecht: 1) Darf ein Kandidat in mehreren Stimmkreisen als Direktkandidat antreten oder nur in einem? 2) Wenn jemand die mit der Zweitstimme die Partei / Liste ankreuzt (ich weiß, da gibts kein Feld für, aber es geht ja laut Wahlrecht dennoch), zählt diese Stimme für den Listenanführer oder einfach nur für die Partei? Und eine Zusatzfrage abseits dieses Themas... 3) Was ist mit "Ratinger Linke" passiert? ((
-
- Beiträge: 0
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 10:00
Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
Hi Markus 1) Nur in einem. Steht in Art. 27, Abs. 1, Nr. 2, Satz "Jeder Stimmkreisbewerber kann nur für einen Stimmkreis aufgestellt werden" 2) Es gibt ein Feld, womit das möglich ist. Leider ist die Anlage zum Stimmzettel in der Wahlordnung veraltet und geht nicht drauf ein. 3) Irgendwie hat ihm das Forum nicht mehr gefallen und jetzt sind alle Beiträge gelöscht.
-
- Beiträge: 0
- Registriert: Mi 7. Feb 2001, 11:00
Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
"Wenn jemand die mit der Zweitstimme die Partei / Liste ankreuzt (ich weiß, da gibts kein Feld für, aber es geht ja laut Wahlrecht dennoch), zählt diese Stimme für den Listenanführer oder einfach nur für die Partei?" Richtig, es gibt kein Feld dafür. Die Stimme zählt nur für die Liste.
-
- Beiträge: 0
- Registriert: Fr 2. Okt 2009, 20:59
Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
Super, vielen Dank für die schnellen Antworten!
-
- Beiträge: 0
- Registriert: Fr 2. Okt 2009, 20:59
Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
Noch eine Folgefrage: Gibts irgendwo einen Rechner, mit Hilfe dessen ich errechnen kann, wieviele Überhangs- und Ausgleichsmandate es in Oberfranken geben wird, wenn die CSU 38% (40%, 45%) erhält, aber alle Direktmandate gewinnt?
-
- Beiträge: 0
- Registriert: Mi 7. Feb 2001, 11:00
Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
Nein, kann es so auch nicht geben. Das hängt nicht nur vom Ergebnis der CSU ab, sondern auch von den Ergebnissen der anderen Parteien, und davon, wer landesweit über 5% ist.
-
- Beiträge: 0
- Registriert: Fr 2. Okt 2009, 20:59
Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
Hmm ok. Daß es davon abhängt, wieviele Stimmen in die Wertung kommen (wg. Nichtbeachtung der Stimmen für Listen unter 5% landesweit), ist mir klar. Aber inwiefern hängt es davon ab, wieviel Prozent die jeweils anderen Parteien überhalb der 5%-Hürde bekommen? Leuchtet mit jetzt nicht ein.
-
- Beiträge: 0
- Registriert: Mi 7. Feb 2001, 11:00
Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
Weil Rundungsglück oder -pech der Parteien Einfluss auf die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate hat. Bei 45 % würde die CSU aber ziemlich sicher nicht überhängen.
-
- Beiträge: 0
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 10:00
Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
@Markus Richter Du kannst ja die absoluten Stimmenzahlen bei der letzten Wahl nehmen und mal mit Excel Simulationen machen unterschiedlicher Szenarieren, wie es so laufen kann. Dann hast du ein Gespür dafür.... Wenn du nicht weißt, wi
-
- Beiträge: 0
- Registriert: Fr 2. Okt 2009, 20:59
Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht
Ja, um ehrlich zu sein, weiß ich nicht, wie das genau geht. Nähmen wir folgendes Ergebnis als Szenario (in Oberfranken): CSU 40% SPD 19% AfD 13% FW 7% Grüne 7% FDP 5% Linke 3% Sonstige 6% (dv. keine über 5%) CSU gewinnt alle Direktmandate. Wie sähe dann die Sitzverteilung aus? Bzw. wie kann ich das am einfachsten berechnen?