Neues Bundestagswahlrecht?

tg
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Neues Bundestagswahlrecht?

Beitrag von tg »

Laut diesem Artikel https://www.gmx.net/magazine/politik/debatte-wahlrechtsreform-notfalls-union-33881592 wollen SPD, FDP, Linke und Grüne ein neues Wahlrecht beschließen. Leider gibt es keine Details, wie dieses Wahlrecht aussehen soll. Weiß jemand näheres?
Wilko Zicht
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Neues Bundestagswahlrecht?

Beitrag von Wilko Zicht »

Die Vorstellungen von Oppermann stehen in diesem Interview: https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Oppermann-will-XXL-Bundestag-wieder-schrumpfen-Es-geht-um-das-Ansehen-des-Parlamentes (1. Schritt: Wahlkreise von 299 auf 240 reduzieren. 2. Schritt: Aus den 240 Wahlkreisen 120 Doppelwahlkreise mit Frauenquote machen.)
tg
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Neues Bundestagswahlrecht?

Beitrag von tg »

120 Wahlkreise wäre aber sehr wenig. Das Saarland stünde dann rechnerisch bei 1,45 Wahlkreisen, es gäbe also sowohl bei 1 als auch bei 2 Wahlkreisen eine große Abweichung vom Schnitt. Und Mecklenburg-Vorpommern bekäme 2 Wahlkreise, die wären dann in der Fläche sehr groß.
Jan W.
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Beitrag von Jan W. »

Ich würde mal unterscheiden, mit welchen Vorstellungen Oppermann in solche Verhandlungen gehen würde und was am Ende in einer Links-Ampel konsensfähig wäre. Die 120-Wahlkreislösung wäre sinnvoller, wenn es sich um echte Zweierwahlkreise handeln würden, die außerhalb von "Höchstburgen" die zwei Direktmandate auf in der Regel mehrere Parteien verteilen. Stattdessen haben wir hier einen Doppeleinerwahlkreis, die fast überall, wo nicht gerade Promi-Status oder ein Skandal das Männer- oder Frauenduell ums Direktmandat einseitig beeinflussen, gleich ausgehen werden. Bei der Bekämpfung des Bremer Überhangs ist das Modell somit dem jetzigen Wahlrecht sogar unterlegen. Mit einem Fixpunkt würde ich beim Konsens (wenn er denn zustande kommt) aber rechnen: die Zweitstimmenanteile der sperrklauselüberwindenden Parteien würden unverzerrt in die Sitzverteilung übertragen. Bekämpft wird der Überhang, nicht der Ausgleich.
Mark Tröger

Neues Bundestagswahlrecht?

Beitrag von Mark Tröger »

Oppermann will das, aber ob die SPD das auch will, ist fraglich, da es wohl einen Koalitionsbruch und möglicherweise sofortige Neuwahlen (ohne neues Wahlrecht) zur Folge hätte. Neben der Union will Oppermann offenbar auch die AfD ausschließen, und mit einer knappst möglichen Mehrheit das Wahlrecht ändern. Die Reduzierung auf 120 Wahlkreise dient dabei natürlich nur einer Frauenquote. Echte Zweierwahlkreise laufen dem zuwider. Die einzige möglicherweise einer verfassungskonformen Aufteilung zwischen Männern und Frauen, die ich sehe, wäre eine der Wählerschaft. Momentan wird sie ja nach Wohnort in 299 Wahlkreise eingeteilt. Könnte man stattdessen wohl auch nach Geschlecht oder Alter machen. Würde möglicherweise auch zu einer besseren Repräsentation führen. Problematisch würde es aber schon, wenn man dann einem Geschlecht verbieten würde, sich um ein Direktmandat mit andersgeschlechtlicher aktiver Wählerschaft zu bewerben, denn "Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden." Zitat Grundgesetz. Und momentan muss man ja auch nicht in dem Wahlkreis wohnen, in dem man sich bewirbt. Fraglich ist auch, ob Geschlechterquoten nicht eh Makulatur wären, da man sich ja neuerdings sein "Geschlecht" aus hunderten Möglichkeiten frei auswählen darf.
Jan W.
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Beitrag von Jan W. »

@Mark Tröger Es gibt nicht hunderte Möglichkeiten sondern lt. 1 BvR 2019/16 einen "weiteren positiven Geschlechtseintrag" - aber genau der ist in den Doppelwahlkreisen nicht abgebildet. In gewisserweise haben wir hier eine Art Hyperbreme
Werner Fischer
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Beitrag von Werner Fischer »

Als typischer Parteipolitiker hat der liebe Herr Oppermann natürlich nicht an Einzelbewerber gedacht. Na, da bin ich mal gespannt - will er die jetzt ausschließen oder wie soll dieses Thema geschlechtergerecht geregelt werden? Da freu ich mich schon auf den Entwurf. Wieder so ein Schnellschuss ohne Substanz. Vermutlich will er damit die UNION ärgern und mögliche Gründe für ein Ende der GroKo liefern.
Jan W.
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Neues Bundestagswahlrecht?

Beitrag von Jan W. »

@Werner Fischer Nun, die Erststimme zerfällt in eine Männererststimme und eine Frauenerststimme - EinzelbewerberInnen können sich dann abhängig von ihrem Geschlecht (sofern binär) in einen der beiden Wettbewerbe stü
Mark Tröger

Neues Bundestagswahlrecht?

Beitrag von Mark Tröger »

@Jan W. "Es gibt nicht hunderte Möglichkeiten sondern lt. 1 BvR 2019/16 einen "weiteren positiven Geschlechtseintrag" - aber genau der ist in den Doppelwahlkreisen nicht abgebildet." Ok, das fällt dann alles unter "divers
Jan W.
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Beitrag von Jan W. »

Ich gehe mal davon aus, dass ein Horst Seehofer in diesem Falle im Wahlgang für die Männerkandidatur deutlich bessere Chancen hätte als mit vorgetäuschter Diversität im Frauenwahlgang. Ich sehe aber insgesamt den binären Charakter des Oppermann-Modells kritisch. Die Verringerung der Zahl der Wahlkreise ist unproblematisch, da Einzelbewerbungen meist auf der Vor-Ort-Verankerung des Kandidaten beruhen und die Zahl der Wahlkreise, in denen der Kandidat seinen Erstwohnsitz hat, konstant bei 1 bleibt. Außerdem hat der Einzelbewerber genauso wenig ein Recht darauf, der einzige Einzelbewerber im Wahlkreis zu sein, wie Parteien ein Recht auf die Nichtkandidatur anderer Parteien haben. Viele Einzelbewerber überbebetonen ihre Unabhängigkeit im Wahlkampf, so dass die Abwesenheit eines Parteiapparats gerade ihr Alleinstellungsmerkmal ist.
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