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EU-Wahl/Kandidatur

Verfasst: So 25. Mai 2008, 21:44
von Werner Fischer
Bei uns ist bei der Kandidaten-Aufstellung zur EU-Wahl folgende Frage aufgetaucht, um deren Beantwortung ich bitte: In § 32 Abs. 4 EUWO taucht jetzt folgende Formulierung auf: Dem Wahlvorschlag sind beizufügen: 1. die Erklärungen der vorgeschlagenen Bewerber und Ersatzbewerber nach dem Muster der Anlage 15, dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und für keinen anderen Wahlvorschlag ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber gegeben haben oder ob sie ihrer Benennung als Bewerber in einer weiteren Liste für ein Land zugestimmt haben und die Versicherung an Eides statt, dass sie sich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Wahl bewerben (2008 wurde zusätzlich eingefügt) und dass sie nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei oder sonstigen politischen Vereinigung sind; für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes entsprechend), 2. ... Nach dem Wortlaut dürfen damit nun auch keine Mitglieder von kommunalen Wählergemeinschaften oder Freien Wählern mehr für eine andere als ihre Gruppierung zur EU-Wahl kandidieren. Mitglieder, die in mehr als einer politischen Vereinigung/Partei Mitglied sind, werden damit zudem völlig von einer Kandidatur ausgeschlossen. Diese Vorschrift gilt ohne Rücksicht, ob die jeweilige politischen Vereinigung zu überregionalen Wahlen überhaupt antritt (was zu fast 100% wohl nicht zutreffen wird). Diese Regelung (des Innenministeriums) ist vom Gesetz (EUWG) in meinen Augen nicht gedeckt und weder demokratisch noch verfassungsrechtlich haltbar, wird aber vom Bundeswahlleiter angewandt werden. Wie ist diese Vorschrift auszulegen? Ist eine Korrektur zu erwarten? Was meinen die Forumsmitglieder dazu? Schaffen sich die etablierten Parteien dadurch faktisch nicht weitere Privilegien? Ich bitte um Antworten!

EU-Wahl/Kandidatur

Verfasst: Mo 26. Mai 2008, 22:39
von El Tres
Ich mag mich taueschen, aber ich glaube, dass diese Regelung analog ins Bundestagswahlrecht eingefuegt wurde. Anlass war das Kandidatur-Modell, dass PDS und WASG beim letzten Mal angewandt haben und welches fuer die Zukunft ausgeschlossen werden soll. Inwiefern "sonstige politische Vereinigungen" auch kommunale Waehlergruppen betrifft, halte ich fuer fraglich. Gleiches gilt fuer Personen, die in mehreren Parteien Mitglied sind. Haben Sie diesbezueglich beim Bundeswahlleiter angefragt? Ich halte das Gesetz auch fuer sehr bedenklich, aber ob das BVerfG das auch so sehen wuerde? Die Chancen fuer kleine Parteien werden hier in der Tat beschnitten, aber das tun andere Regelungen im Wahlrecht (leider) auch.

EU-Wahl/Kandidatur

Verfasst: Di 27. Mai 2008, 07:01
von Werner Fischer
@el Tres Ihr Glaube täuscht Sie nicht. Übersehen wurde wohl, dass es im EU-Wahlrecht auch Listen sonstiger politischer Vereinigungen gibt. Im Innenministerium hat sich die Fachabteilung Wahlrecht über praktische Auswirkungen wohl keine

EU-Wahl/Kandidatur

Verfasst: Di 27. Mai 2008, 11:28
von El Tres
"Übersehen wurde wohl, dass es im EU-Wahlrecht auch Listen sonstiger politischer Vereinigungen gibt." Das wusste ich gar nicht. Halten Sie uns bitte ueber die Anfrage beim Wahlleiter auf dem Laufenden, das ist ein interessantes Thema.

EU-Wahl/Kandidatur

Verfasst: Mi 28. Mai 2008, 16:31
von Mitdenker
Herr Fischer, auf welchem Wahlvorschlag möchten sie kandidieren?

EU-Wahl/Kandidatur

Verfasst: Do 29. Mai 2008, 10:16
von Werner Fischer
Heute kam die Antwort des Bundeswahlleiters: Sehr geehrter Herr Fischer, nach dem durch Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geänderten § 10 Abs. 1 EuWG kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist. Gemäß § 10 Abs. 7 EuWG gelten Abs. 1 bis 6 sinngemäß für sonstige politische Vereinigungen, so dass für die Aufstellung eines Wahlvorschlags nicht nur die Mitgliedschaft in einer anderen Partei sondern auch in einer anderen sonstigen politischen Vereinigung ausgeschlossen ist. Sonstige politische Vereinigungen sind nach § 8 Abs. 1 EuWG mitgliedschaftlich organisierte, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichtete Vereinigungen .... in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Unter Volksvertretung im Sinn des Gesetzes sind die Parlamente der Europäischen Union, des Bundes und der Länder zu verstehen. Die gewählten Vertretungen anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, insbesondere im kommunalen Bereich, zählen nicht dazu, da sie nicht der gesetzgebenden Gewalt, sondern der Verwaltung zuzurechnen sind. Mitglieder von Parteien oder Wählergruppen, die zu Landtagswahlen antreten, können daher nicht als Bewerber für die Europawahl benannt werden. Die Mitgliedschaft in einer kommunalen Wählervereinigung ist demgegenüber unschädlich für eine Kandidatur. Mit freundlichen Grüssen Im Auftrag K. Schorn Mit dieser Auslegung (.... in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.... steht so m. W. nicht im Gesetz) hat man den "Super-GAU" zunächst zwar abgewendet, aber kleine Parteien und z. B. die FREIEN WÄHLER bleiben klar benachteiligt - das war von den etablierten Kräften schließlich so gewollt. Der Bundeswahlleiter hat zumindest Augenmaß bewiesen und eine akzeptable nachvollziehbare Auslegung geliefert. @mitdenker Es wird eine Wählervereinigung sein, die sich FÜR VOLKSENTSCHEIDE in der EU und Deutschland einsetzt! (Beitrag nachträglich am 29., Mai. 2008 von wefis editiert)

EU-Wahl/Kandidatur

Verfasst: Do 29. Mai 2008, 16:03
von Thomas Frings
"Es wird eine Wählervereinigung sein, die sich FÜR VOLKSENTSCHEIDE in der EU und Deutschland einsetzt!" "Für Volksentscheide" als Name dürfte unglücklich sein, da "Deutschland" neuerdings unter dem Kürzel "Volksabstimmung" auftritt. "aber kleine Parteien und z. B. die FREIEN WÄHLER bleiben klar benachteiligt - das war von den etablierten Kräften schließlich so gewollt." Kleine Parteien werden sicher nicht benachteiligt. Für sie ist es doch gerade sinnvoll, bei der Europawahl eigenständig aufzutreten. Denn die treten ja dort nicht an, um Mandate zu bekommen, sondern um Parteienfinanzierung abzugreifen. Mit nur 4000 Unterschriften kann man überall antreten und Kleinstparteien werden bei der als unwichtig angesehenen Europawahl auch viel eher gewählt. Da können dann selbst Splittergruppen die 0,5%-Hürde für die Parteienfinanzierung knacken , die bei einer Bundestags gar keine Chance dazu hätten (wie z.B. ödp, "Deutschland", Die Frauen).

EU-Wahl/Kandidatur

Verfasst: Do 29. Mai 2008, 17:17
von Werner Fischer
@T.Fings Danke für den Hinweis, das ist richtig und durchaus bekannt. Doch warum soll das Thema VOLKSENTSCHEIDE allein dieser (relativ rechten/populistischen) Partei überlassen werden? Das Thema "VOLKSENTSCHEIDE/Ausbau der Bür

EU-Wahl/Kandidatur

Verfasst: Do 29. Mai 2008, 22:37
von Thomas Frings
"Und Parteienfinanzierung "abgreifen", das trifft ja wohl nur auf etablierte Parteien zu. Schauen Sie sich mal die Rechenschaftsberichte der Parteien genauer an." Parteienfinanzierung, da sagt wohl keine Partei nein, unabhängig von der Größe. Und die Europawahl ist für Splitterparteien die mit Abstand beste Chance. "Doch warum soll das Thema VOLKSENTSCHEIDE allein dieser (relativ rechten/populistischen) Partei überlassen werden?" Inhaltlich habe ich dazu gar nichts gesagt. Aber ein Nachteil ist es wohl mit Sicherheit, wenn zwei Listen ähnliche Kennworte haben. Realistischerweise dürften die allermeisten Wähler weder von Deutschland/Volksabstimmung noch von Ihrer Liste einen Schimmer haben, da ist das besonders schlecht.

EU-Wahl/Kandidatur

Verfasst: Fr 30. Mai 2008, 05:58
von Michael Vogel
Hi! Ich melde mich hier auch mal zu Wort. Ich finde die Neuregelung genauso wie Werner schlecht. Der Hintergrund bei mir ist, dass ich Mitglied in einer (derzeit noch) thematisch ausgerichteten Partei bin. Nun gibt es eine weitere thematische Partei, die in der Schnittmenge zu unserer absolut überdeckend ist, aber andere Bereiche (die EU) als Kernbereiche hat. Deswegen hatte ich die Hoffnung gehegt, dass diese beiden Parteien für die EU-Wahl gemeinsame Sache machen, denn mit gebündelten Kräften würde es einfacher werden. So werden wir uns leider Konkurrenz machen müssen. Und da beide Parteien Mehrfachmitgliedschaften erlauben, müssen wir ab nun bei der Aufstellung der Kandidaten stärker selektieren, wer aufstellbar ist. Ich finde das ... Michael