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				Reform des Europawahlrechts
				Verfasst: Sa 13. Dez 2014, 03:22
				von Frank Schmidt
				Am 4.Dezember 2014 hatte der EP-Ausschuss für konstitutionelle Fragen ein Hearing zur Reform des Europawahlrechts. Über die Seiten des Europaparlaments habe ich bis jetzt nur die vorbereiteten Beiträge von Duff gefunden, nichts weiteres über die anderen Beiträge oder die Debatte. Weiß da jemand was genaueres?
			 
			
					
				Reform des Europawahlrechts
				Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 10:09
				von Martial00120
				Sie können es wohl nicht lassen! Ich hoffe, sie kriegen wieder eine Klatsche vom Verfassungsgericht.  https://www.spd-europa.de/pressemitteilungen/europawahlrecht-mindestschwelle-kommt-zurueck-2276
			 
			
					
				Reform des Europawahlrechts
				Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 15:40
				von Werner Fischer
				Diesmal wird die Sperrklausel bereits im EP gründlich vorbereitet und mit anderen (durchaus sinnvollen) Vorhaben vermengt, damit es nicht so auffällt. Dann kann die Änderung auf Grundlage der Vorgabe des EP erfolgen, die der Bundestag ebenso wie viele andere umzusetzen hat.   Um ganz sicher zu gehen, dürfte die Sperrklausel auch noch im GG abgesichert werden - empfohlen wurde das ja schon beim letzten Versuch. Eine ausreichende Mehrheit dazu hat diese Regierung und profitieren nicht auch die Oppositions-Fraktionen im Bundestag davon?   Ist das erst mal geschafft und im GG verankert, tut sich das BVerfG schwer, ein entsprechendes Wahlgesetz für verfassungswidrig/ungültig zu erklären. Auch auf kommunaler Ebene kehren die Sperrklauseln zurück (siehe NRW) - da sind die VerfG der Länder gefragt.
			 
			
					
				Reform des Europawahlrechts
				Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 16:42
				von Jan W.
				Ja, es ist schon eine ausgemachte Scheußlichkeit, die bekannten Verfassungsverstöße in die Verfassung zu schreiben. Ansonsten dürfte es mehr als zweifelhaft sein, wenn das Europaparlament offenbar Beschlüsse verabschiedet, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.  Übrigens: inwiefern wird denn die Mehrheitsfindung durch Hürdenlosigkeit erschwert? Es wird nicht intensiver koaliert als in früheren EP und im Zweifelsfall finden rote und schwarze zueinander.
			 
			
					
				Reform des Europawahlrechts
				Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 17:17
				von Ratinger Linke
				
			 
			
					
				Reform des Europawahlrechts
				Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 18:04
				von Martial00120
				Also ich finde, Wahlkreise wären in Ordnung, das wäre wenigstens ein gewisser Fortschritt. So machen es die anderen grossen Länder ja auch und der 96-Sitze-Wahlkreis stört eh'. In der Schweiz werden 9 Sitze als Mindestgrösse gefordert.   Bayern wird in jedem Fall ein separater Wahlkreis, hat auch nahezu ideale Grösse. Eine Einteilung die ich vernünftig erachten würde, da mit sozioökonomisch ähnlich strukturierten Ländern, wäre:  Wk. 1 Nordwest, 16 Sitze -> SH, HH, NI, HB  Wk. 2 Nordost, 9 Sitze -> MV, BB, BE  Wk. 3 NRW, 20 Sitze Wk. 4 Südost, 11 Sitze -> ST, SN, TH Wk. 5 Südwest, 13 Sitze -> HE, RP, SL Wk. 6 BY, 15 Sitze Wk. 7 BW, 13 Sitze
			 
			
					
				Reform des Europawahlrechts
				Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 18:05
				von Jan W.
				@RL Diese Wahlkreise sind aber gruselig geschnitten ;-) Bayern mit Sachsen-Anhalt ... aber meinetwegen, die Dinger hebeln ja den Sperrklauselzwang aus. Man sollte in den Wahlkreisen nur ca. 80 Sitze vergeben, damit man die Abweichung vom bundeswei
			 
			
					
				Reform des Europawahlrechts
				Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 18:22
				von Jan W.
				@Martial Ich würd von jedem Wahlkreis so im Schnitt 2-3 Sitze abziehen, für die Bundesliste, ansonsten ist bei kleinen Parteien die Erfolgswertgleichheit gefährdet.
			 
			
					
				Reform des Europawahlrechts
				Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 18:46
				von Ratinger Linke
				
			 
			
					
				Reform des Europawahlrechts
				Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 20:09
				von Jan W.
				"Für Wahlkreise und für Mitgliedstaaten mit nur einem Wahlkreis, in denen eine Listenwahl stattfindet und es mehr als 26 Sitze gibt, legen die Mitgliedstaaten für die Sitzvergabe eine Schwelle fest, die nicht weniger als 3 % und nicht mehr als 5 % der in dem Wahlkreis oder in dem Mitgliedstaat mit nur einem Wahlkreis abgegebenen Stimmen beträgt."  Die europäische Parlament hat den Text bewusst vage formuliert - so bleibt dem Deutschen Gesetzgeber das Hintertürchen, das BVerfG-Urteil weiterhin wie oben beschrieben zu befolgen. Andere Wege, die Erfolgswertgleichheit von Stimmen für Parteien unter 5% zu gewährleisten, sehe ich nicht.