Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern

Thomas Frings
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Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern

Beitrag von Thomas Frings »

"Dennoch sind bei allen genannten Bundesländern von Anfang an erreichte Direcktmandate für die Parteien augeführt." Das stimmt so nicht. Hessen hatte 1946 Mehrpersonenwahlkreise. In Rheinland-Pfalz wurden Einerwahlkreise erst 1989 eingeführt, in Berlin in den 50er Jahren. Nach dem Krieg hatten die Wähler überall nur eine Stimme. In Bayern hatten die Wähler 1950 erstmals zwei Stimmen (hier weicht das Wahlsystem allerdings deutlicher vom Bundestagswahlrecht ab), in West-Berlin 1979. Die Welle zur Einführung eines Zweistimmensystems wie im Bundestagswahlrecht begann 1987, als CDU und FDP das in Hessen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten.
Ratinger Linke
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Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern

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Martial00120
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Beitrag von Martial00120 »

Beim bayerischen Vorkriegswahlrecht, das 1946 wieder eingeführt wurde, war es auch so, dass es keine Direktmandate gab. Die Kandidatur war allerdings an (einen oder mehrere) Stimmkreise gebunden. 1949 haben SPD und FDP Klage gegen das neue Wahlrecht erhoben. Wenn man das liest, dann sieht man dass sie damals schon nicht verstanden haben, wie es funktionieren soll. Das Bayernlandtagswahlrecht ist eigentlich auch viel zu kompliziert.
Ratinger Linke
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Beitrag von Ratinger Linke »

Martial00120
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Beitrag von Martial00120 »

Ich habe mir das Urteil kommenlassen, ich schaue im laufe der Woche mal rein. Auch habe ich mir die Ausschussitzungsprotokolle vom Landtag zukommen lassen, aber das gibt nicht so viel her. Tatsächlich hätte man entweder den Stimmkreiskandidaten oder den auf der Liste wählen lassen. Das wollten die Parteien außerhalb der CSU aber nicht, weil sie der Meinung waren, die Wahlkreislistenkandidaten hätten einen zu großen Vorteil gegenüber den Stimmkreiskandidaten. Die Terminologie ging Richtung "Bonzenabgeordnete" und "Bauernabgeordnete". Das unsinnige Verbot des Stimmensplittings wurde zur Wahl 1950 aufgehoben (Fassung 27. September 1950 GVBL. 20/1950, S.128. Wie es dazu kommt, weiß ich aber nicht, vieleicht findest du es raus? Ich schaue auf alle Fälle mal im Urteil nach! Die Kombination aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl hat dann aber die CSU eingereicht (Änderungsantrag gemäss Protokoll 99. Sitzung. S. 454), nach Schleswig-Holstein-Vorbild.
Ratinger Linke
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Beitrag von Ratinger Linke »

Thomas Frings
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Beitrag von Thomas Frings »

In Hamburg gab es 1953 nahezu dasselbe Wahlsystem, 1950 in Schleswig-Holstein war es auch sehr ähnlich. Die SPD konnte in Hessen nur so profitieren, weil sich CDU und FDP nicht grün waren. In Schleswig-Holstein ist die SPD dagegen auf die Fresse geflogen und in Hamburg konnte der Machtverlust 1953 auch nicht verhindert werden. Letztlich provozierte ein als SPD-Bevorzugungswahlsystem ein Anti-SPD-Bündnis. Wahrscheinlich deswegen wurde dann zur Wahl 1954 Proporz eingeführt.
Matthias S.
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Beitrag von Matthias S. »

Die Diskussion in der bayerischen Nachkriegspolitik über das Landeswahlrecht finde ich sehr interessant. In welchen Quellen kann ich diese Polemiken mit den "Bauernabgeordneten" und "Bonzenabgeordneten" finden?
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