Quote in Brandenburg
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Thomas Frings
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Quote in Brandenburg
Krank, kränker, brandenburgischer Landtag: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_10400/10466.pdf Undemokratische Rückentwicklung in Richtung der finsteren Zeiten der Quotenregelungen der Nationalen Front der DDR. Listen sollen künftig zwangsweise abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt sein. Nur wenn von einem Geschlecht niemand mehr kandidiert, darf abgewichen werden. Wenn also z. B. drei Frauen auf die Liste wollen, müssen die alle gewählt werden, wenn die Partei mehr als 7 Bewerber aufstellen will - höchst undemokratisch. Eine Ausnahme gibt es: Die Sätze 3 bis 6 finden keine Anwendung auf Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen, die satzungsgemäß nur ein Geschlecht aufnehmen und vertreten wollen. Also 0% Frauen u.U. erlaubt, 30% Frauen dagegen verboten? Reine Willkür. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Grünen war noch irrer. Verfassungsrechtlich ist das Gesetz gelinde gesagt sehr zweifelhaft. Verfassungsgerichtliche Entscheidungen sind zu erwarten.
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Martin Fehndrich
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Das bekommt man also wenn man Rot-Rot-Grün wählt: Die Abschaffung der Demokratie. Gut dass es solche Mehrheiten in den meisten Bundesländern nicht mehr gibt. Ich habe noch Hoffnungen dass Verfassungsrichter dies für ungültig erklären werden, allerdings kenne ich die Brandenburgische Verfassung nicht genau. Auf Bundesebene meinte der juristische Dienst des Bundestages ja, dass dies nur mit einer Grundgesetzänderung möglich sei. Allerdings frage ich mich wie das überhaupt mit der FDGO zu vereinbaren sein soll. Freiheitlich und demokratisch ist daran nun wirklich nichts. Die Ausnahme für reine Männer- und Frauen-Parteien ist zwar logisch, denn wenn nun einer Partei wie z. B. der Feministischen Partei vorgeschrieben worden wäre, Männer aufstellen zu müssen, wäre das der Gipfel des Undemokratischen gewesen. Allerdings zeigt dieser Extremfall nur überdeutlich, dass die Quotenregelung eben an sich undemokratisch ist, denn jede Partei hat in Wähler- und Mitgliederschaft ein mehr oder weniger unausgewogenes Männer-Frauen-Verhältnis. Mit dieser Sonderregel scheint man das Gesetz gerichtsfest machen zu wollen, sieht aber sehr stümperhaft aus.
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Holger81
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"Das bekommt man also wenn man Rot-Rot-Grün wählt: Die Abschaffung der Demokratie." Das ist massiv übertrieben, keine Partei wird daran gehindert, zu den Parlamentswahlen anzutreten und ihr Programm zu vertreten, nur die Kandidatenauswahl wird eingeschränkt. Aber ich stimme zu, dass das Quotengesetz grundfalsch ist (wobei man den Vorwurf "undemokratisch" im Prinzip genauso für die allgemein akzeptierten Regionalquoten durch Wahlkreise und (im Bund bzw. Bayern/BW) Landes- bzw Bezirkslisten machen kann). "Eine Ausnahme gibt es: Die Sätze 3 bis 6 finden keine Anwendung auf Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen, die satzungsgemäß nur ein Geschlecht aufnehmen und vertreten wollen. Also 0% Frauen u.U. erlaubt, 30% Frauen dagegen verboten? Reine Willkür. " Faktisch ist diese Ausnahme überflüssig, sie ist nur ein Spezialfall der von Ihnen zuvor erwähnten erschöpften Liste bei einem Geschlecht - bei einer Ein-Geschlechtspartei besteht halt die Liste des anderen Geschlechts von Vornherein aus 0 Kandidaten. Jede andere Partei kann einen Frauenanteil von 30% auf der Liste erreichen, wenn ihre weiblichen Mitglieder auf von der Partei unerwünschte Kandidaturen verzichten. Nicht möglich ist jedoch, z.B. jeden dritten Listenplatz mit einer Frau zu besetzen. "Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Grünen war noch irrer." Dadurch, dass die Quotierung jetzt "nur noch" für die Listen gilt, wird das 50%-Ziel sicher verfehlt werden. Im Extremfall kann der Landtag zukünftig trotzdem (auch ohne reine Männerparteien) einen Frauenanteil von nur 25% haben, wenn in den Wahlkreisen nur Männer gewählt werden und keiner von ihnen auf einem ziehenden Listenplatz steht. Für die linken Parteien ändert sich ohnehin nichts, sie zwingen nur ihre Prinzipien den anderen Parteien auf.
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Thomas Frings
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"Faktisch ist diese Ausnahme überflüssig, sie ist nur ein Spezialfall der von Ihnen zuvor erwähnten erschöpften Liste bei einem Geschlecht - bei einer Ein-Geschlechtspartei besteht halt die Liste des anderen Geschlechts von Vornherein aus 0 Kandidaten. Jede andere Partei kann einen Frauenanteil von 30% auf der Liste erreichen, wenn ihre weiblichen Mitglieder auf von der Partei unerwünschte Kandidaturen verzichten." Ein einziger Querulant kann es durchkreuzen. Vorgeschlagene müssen der Partei nicht angehören. Außerdem ist es dem innerparteilichen Klima kaum zuträglich, Kandidaten "von oben" von einer Kandidatur abzuhalten. "Das ist massiv übertrieben, keine Partei wird daran gehindert, zu den Parlamentswahlen anzutreten und ihr Programm zu vertreten, nur die Kandidatenauswahl wird eingeschränkt." Nur? Ausschließlich zur Wahl von Kandidaten ist eine Wahl da. Eine Partei an sich hat kein Stimmrecht im Parlament. Zu einem freien Wahlvorschlagsrecht gehört eben, dass die Parteimitglieder oder ihre Vertreter selbst bestimmen, nach welchen Kriterien (Geschlecht, Beruf, politische Erfahrung/Verdienste, Beliebtheit, Sachwissen oder was auch immer) sie ihre Kandidaten aussuchen, und diese nicht von einer Parlamentsmehrheit aufgezwungen werden. "akzeptierten Regionalquoten durch Wahlkreise und (im Bund bzw. Bayern/BW) Landes- bzw Bezirkslisten machen kann)." Nicht vergleichbar, schon weil jeder überall kandidieren kann, Merkel wohnt z. B. nicht in ihrem Wahlkreis.
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Holger81
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"Ein einziger Querulant kann es durchkreuzen. Vorgeschlagene müssen der Partei nicht angehören. Außerdem ist es dem innerparteilichen Klima kaum zuträglich, Kandidaten "von oben" von einer Kandidatur abzuhalten." Zustimmung; wobei die Partei notfalls halt den einen Querulanten vor den weiteren Kandidaten des überwiegenden Geschlechts aufstellen kann/muss, was die Quote nicht stark verändert. "Nur? Ausschließlich zur Wahl von Kandidaten ist eine Wahl da. Eine Partei an sich hat kein Stimmrecht im Parlament. " Bei Parlamentswahlen in Deutschland kann der Wähler in den meisten Ländern "dank" geschlossener Listen mit der Zweitstimme (leider) nur eine Partei wählen, nicht einzelne Kandidaten. Und diese geschlossenen Listen erleichtern natürlich die Durchsetzung des Fraktionszwangs, sodass faktisch in den meisten Fällen die Parteien/Fraktionen über das Stimmrecht ihrer Abgeordneten entscheiden. "Zu einem freien Wahlvorschlagsrecht gehört eben, dass die Parteimitglieder oder ihre Vertreter selbst bestimmen, nach welchen Kriterien (Geschlecht, Beruf, politische Erfahrung/Verdienste, Beliebtheit, Sachwissen oder was auch immer) sie ihre Kandidaten aussuchen, und diese nicht von einer Parlamentsmehrheit aufgezwungen werden. " Da stimme ich zu. ""akzeptierten Regionalquoten durch Wahlkreise und (im Bund bzw. Bayern/BW) Landes- bzw Bezirkslisten machen kann)." Nicht vergleichbar, schon weil jeder überall kandidieren kann, Merkel wohnt z. B. nicht in ihrem Wahlkreis." Die große Mehrheit der direkt Gewählten dürfte aber in ihrem Wahlkreis wohnen, da die meisten lokalen Parteimitgliedern das so erwarten. Würden Sie es akzeptieren, wenn statt der in BB beschlossenen Geschlechterquote für die Kandidaten die Listenplätze abwechselnd nur von den männlichen bzw. den weiblichen Partei(tags)mitgliedern gewählt würden, aber formal jede(r) für jeden Listenplatz kandidieren kann? Und dass ein Kandidat z.B. bei Bundestagswahlen nicht bundesweit kandidieren kann, sondern nur in einem Land (+ggfs. in einem Wahlkreis per Erststimme), ist auch eine Einschränkung des passiven Wahlrechts. (Und auch des aktiven Wahlrechts der Mitglieder, dass sie nur in einem Land die Kandidaten mitwählen können.)
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Holger81
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"Und dass ein Kandidat z.B. bei Bundestagswahlen nicht bundesweit kandidieren kann, sondern nur in einem Land (+ggfs. in einem Wahlkreis per Erststimme), ist auch eine Einschränkung des passiven Wahlrechts. (Und auch des aktiven Wahlrechts der Mitglieder, dass sie nur in einem Land die Kandidaten mitwählen können.)" Wobei man hierbei zumindest deutlich besser als bei der Geschlechterquote argumentieren kann, dass diese Einschränkungen (durch das Bundesstaatsprinzip) im GG abgesichert sind. Aber verfassungsmäßig zwingend ist die strenge Aufteilung des Wahlvolks und der Kandidaten auf Bundesländer nicht, wie man bei der Europawahl mit Bundeslisten sieht. Ein m.E. sehr guter Kommentar zu der Reform: Wahlrechtliche Irrwege in Brandenburg - Gastbeitrag von Alexander Hobusch Wobei Hobusch anders als hier von Thomas Frings geschrieben von einer "harten" Quotierung ausgeht, d.h. "dass eine Liste nur so lange "ziehen" kann, wie auch Personen des anderen Geschlechts antreten." Das würde das Gesetz natürlich noch schlimmer machen...
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Christian Ryll
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Schaut Euch das mal an: http://www.wahlrecht.de/forum/messages/40/7411.html?1549117266 Und das: http://de.justizwillkuer.wikia.com/wiki/Ein_Ausma%C3%9F_von_Willk%C3%BCrjustiz Frauenquoten sind verfassungswidrig!!!!
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Martin Fehndrich
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@Holger81 "Bei Parlamentswahlen in Deutschland kann der Wähler in den meisten Ländern "dank" geschlossener Listen mit der Zweitstimme (leider) nur eine Partei wählen, nicht einzelne Kandidaten. Und diese geschlossenen
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Christian Ryll
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@ Mark Tröger: "Was aus meiner Sicht am ehesten zu akzeptieren wäre, wären zwei komplett getrennte Listen. Über die eine stimmen auf dem Parteitag nur die Männer ab, über die andere nur die Frauen. Bei der Landtagswa
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Martin Fehndrich
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@Christian Ryll "Ich habe doch geschrieben, dass auch das Verfassungswidrig ist !!!!" Indem ich von "Männer-" und "Frauenlisten" gesprochen habe, habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Meine Idee zielt auf