Integrationsrat / 11 Einzelbewerber

Michael Marschall
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Integrationsrat / 11 Einzelbewerber

Beitrag von Michael Marschall »

Bei der Wahl des Integrationsrates wurde nach dem Verfahren SLS festgestellt, dass nur 6 der 10 Sitze zu besetzen sind, da auf zwei Einzelbewerber 4 bzw. 2 Sitze entfielen. Die Wahlordnung legt fest, dass bei dieser Konstellation die Sitze unbesetzt bleiben. Die Aufsichtsbehörde sieht das anders und will die 4 Sitze von den übrigen Bewerbern besetzen lassen.
Ratinger Linke
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Integrationsrat / 11 Einzelbewerber

Beitrag von Ratinger Linke »

Um was geht es? NRW? Gemeinde? Falls es um NRW geht, müsste man erstmal klären, ob das Innenministerium die Verordnung gemäß § 27 Abs. 11 GO NRW tatsächlich erlassen hat. Ich kann nichts finden, womit das Wahlsystem (inklusiv Sitzzuteilungsverfahren) undefiniert wäre. Dann müsste das wohl die jeweilige Gemeinde regeln (vor der Wahl). Falls auch da nichts geregelt worden ist, würde ich aber der Aufsichtsbehörde Recht geben, weil in der Gemeindeordnung ausdrücklich die Möglichkeit von Einzelbewerbern im Gegensatz zu Listen genannt wird. Das spricht ziemlich dagegen, Einzelbewerber wie Einerlisten zu behandeln, zumal analoge Regeln für Einzelbewerber verfügbar sind. Was allerdings ziemlich klar geregelt ist, ist die Wahlprüfung. Demnach kann die Aufsichtsbehörde nicht einfach die Sitzverteilung ändern, sondern muss Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben, worüber der Integrationsrat bzw. sein Wahlprüfungsausschuss befindet. Unklar ist, ob alle oder nur die gewählten Mitglieder entscheiden (ich tendiere zu Letzterem).
Martin Fehndrich
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Integrationsrat / 11 Einzelbewerber

Beitrag von Martin Fehndrich »

Wahrscheinlich Meerbusch, NRW. Es gibt nur 11 Einzelkandidaten. Seitens der Verwaltung soll vor der Wahl die Ansicht geäußert worden sein, die besten 10 Kandidaten seien gewählt, was der Meerbuscher Wahlordnung widerspräche. http://www.rp-online.de/duesseldorf/meerbusch/nachrichten/Integrationsrat-Zweifel-an-der-Sitzverteilung_aid_818353.html http://www.rp-online.de/duesseldorf/meerbusch/nachrichten/Integrationsrat-926-Prozent-Nichtwaehler_aid_817097.html http://www.meerbusch.de/41256C0E0058BE31/0/10675B100D7FCB3CC1257674002AABF3/$file/Amtsblatt%2022-2009%20Farbe.pdf?open
Ratinger Linke
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Beitrag von Ratinger Linke »

Tatsächlich existieren in vielen Gemeinden Wahlordnungen unterschiedlichen Inhalts. In Voerde verwendet man z.B. Hare/Niemeyer und verteilt auf Einzelbewerber wie auf Listen; gegebenenfalls bleiben Sitze unbesetzt (würd ich für kompatibel mit der Gemeindeordnung halten). In Kleve bezieht man sich bezüglich dem Wahlsystem auf das Kommunalwahlgesetz (wofür einige Fantasie gefragt ist), nimmt aber Einzelbewerber mit ihren Stimmen und 1 Sitz aus der Rechnung, wenn auf sie mehr Sitze entfallen. Das ist ziemlich abenteuerlich formuliert, geht aber bei Sainte-Laguë gut. Im Ergebnis ist das eine vernünftige Lösung. In Hilden verwendet man Sainte-Laguë, behandelt Einzelbewerber wie Listen und hat man auch ans Losen gedacht. Bei der Wahlprüfung nimmt man sich die Freiheit, der Gemeindeordnung zu widersprechen und die Vorschriften des KWahlG nur anzuwenden, soweit die eigene Wahlordnung nichts anderes bestimmt.
Ratinger Linke
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Beitrag von Ratinger Linke »

Meerbusch hat demnach das gleiche Wahlsystem wie Hilden und auch die gleiche, meines Erachtens nichtige, Regelung zur Wahlprüfung. Klar wäre also, dass die 4 Sitze unbesetzt bleiben müssen, wenn man die Regel für vereinbar mit der Gemeindeordnung hält, was wohl der Fall ist. Dass sie schwachsinnig ist, wenn man Einzelbewerber als wünschenswerte Kandidaturform betrachtet, ist eine andere Frage.
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