Seite 1 von 1

Filmverbot auch bei Kommunalwahlen?

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 18:49
von yeahgo
Liebe Community, gilt das neulich ins Bundeswahlgesetz aufgenommene "Selfieverbot" (Verbot von Film- und Fotoaufnahmen in der Wahlkabine) auch für Kommunalwahlen, z. B. für eine Landratswahl in Rheinland-Pfalz? Danke für eine Auskunft.

Filmverbot auch bei Kommunalwahlen?

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 22:28
von Jan W.
Nein, ins Bundeswahlgesetz aufgenommene Regelungen gelten ausschließlich für Bundestagswahlen. Länder haben separate Gesetze für ihre Landtags- und Kommunalwahlen. Die Landtage können natürlich gleichlautende Regelungen dort hineinschreiben.

Filmverbot auch bei Kommunalwahlen?

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 08:40
von yeahgo
Danke für die Antwort. Ist von einem Land bekannt, dass es eine derartige Regelung schon übernommen hat oder plant?

Filmverbot auch bei Kommunalwahlen?

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 17:42
von Thomas Frings
Das steht in der Bundeswahlordnung, nicht im Gesetz.

Filmverbot auch bei Kommunalwahlen?

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 17:56
von Jan W.
Also $46 KWO (Rl-Pf.) führt die Wahlgeheimnisverstöße auf, die zur Zurückweisung führen ... und da ist ein solches Verbot noch nicht enthalten ... Hier übrigens die Übersicht: http://www.wahlrecht.de/gesetze.htm