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Neugliederung der Bundesländer

Verfasst: Do 16. Mär 2006, 18:06
von Jessica (Unregistrierter Gast)
Gutenn Tag!!! Ich soll über die Frage:"Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?"Pro und Contra Argumente sammeln,ich wäre froh wenn jemand so nett wäre und mir hilft!!! Danke im vorraus Jessica, 15j.

Neugliederung der Bundesländer

Verfasst: Do 16. Mär 2006, 19:33
von AeD (Unregistrierter Gast)
Wirfst Du Suchmaschine an und guckst Du hier: Neugliederung der Bundesländer.

Neugliederung der Bundesländer

Verfasst: Do 16. Mär 2006, 20:12
von Hawking (Unregistrierter Gast)
Gleichfalls guten Tag Man hätte wohl sicher eine höhrere Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl, die Leute die den Bundestag wählen würden dann ja wenn sie schonmal da sind auch noch gleich bei der Landtagswahl mit machen. Wahleteiligung bei der Bundestagwahl war 77%, bei der letzten Landtagswahl z.B in Baden-Württtemberg waren es "nur" 62,6%. Es stellt sich allerdings die Frage ob sich die Leute die da dann zusätlich wählen sich mit der Landtagspolitik befasst haben. Ganz generell würde ich auch erwarten, daß der Bundestagswahlkampf doch stärker in den Landeswahlkampf reinwirken würde (und die Leute dann z.B. bei der Landtagswahlliste CDU wählen weil Frau Merkel sie im TV-Duell überzeugt hat, was ja so direkt nichts miteinander zu tun hat) Außerdem wäre halt alles total auf den Termin konzentriert, also fast 4 Jahre nichts, dann ein paar Monate geballter Wahlkampf, und dann weider nichts....in der heißen Phase würde keine Partei alles vermeiden was auch nur irgendwie Kritik auf sich ziehen könnte, da es ihnen ja alle Wahlen verahgeln könnte --> Stillstand. Im jetzigen System ist das nicht so geballt, und ich glaube, daß es da dann weniger Tacktiermöglichkeiten gibt (irgendwo ist ja sozusagen immer Wahlkampf und immer nichts machen geht auf Dauer auch nicht ) Außerdem können so immer Bürger irgendwo in Deutschland ihre Meinung zur Politik ausdrücken, weil natürlich spielen auch Bundespolitische Entscheidungen in die Landtagspolitik. Außerdem hat die letzte Bundestagswahl ja gezeigt, daß eine Legislaturperiode nicht immer vier Jahre sein muß, sondern die Bundestagswahl vorgezogen wurde. Konsequenterweise hätte man dann um synchron zu bleiben auch Alle Landtagswahlen vorziehen müssen [oder deren Legislatuperiode massiv verlängern, was ich einen harten Eingriff in die Demokratie empände] das doch ziemlich viel "Umwälzung" nur um ein paar Leute die normal nicht gewählt hätten an die Wahlurne zu locken.

Neugliederung der Bundesländer

Verfasst: Fr 17. Mär 2006, 08:52
von (Unregistrierter Gast)
Wann die Länder wählen, ist ihre Sache.

Neugliederung der Bundesländer

Verfasst: Fr 17. Mär 2006, 09:40
von Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Der Vorschlag bedingt, dass die verfassungsrechtliche Ordnung Deutschlands gründlich umgekrempelt wird: Entgegen der These der bloss "funktionalen Staatlichkeit" der Bundesländer stellen diese in sich geschlossene republikanisch-parlamentarische Systeme dar, die sich ihre Verfassungen selbst geben und daher natürlich auch darüber bestimmen können, wann welche Gremien wie gewählt werden. Wollte man eine Regelung einführen, dass Bundes- und Landtagswahlen am selben Tag durchgeführt würden, so müsste man tiefer ins politische System eingreifen, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Vergleichen wir das politische System Deutschlands mit bspw. den USA oder der Schweiz, so fällt folgendes auf: Die USA und die Schweiz haben kein parlamentarisches System. Die Regierungen der USA und der Schweiz sind auf zentral- und bundesstaatlicher Ebene nicht unmittelbar von den Parlamenten abhängig und können weiterbestehen, auch wenn sie keine Mehrheit in den Parlamenten auf Sicher haben, ja, öfter kommt es sogar im Zuge einer Neuwahl vor, dass die politische Ausrichtung der Regierung und des Parlamentes verschieden ist. Rücktritte ziehen keine vorzeitige Neuwahl oder Parlamentsauflösung nach sich, sondern es werden nur die Vakanzen bis zum nächsten ordentlichen Termin aufgefüllt. Deshalb sind die Legislaturperioden grundsätzlich fest und können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen durch vorzeitige Neuwahlen verkürzt werden. In Deutschland wie in Ländern mit vergleichbaren politischen Systemen hingegen steht die Legislaturperiode nicht so fest wie in den USA und in der Schweiz. Parlamentsauflösungen bzw. vorzeitige Neuwahlen gehören in parlamentarischen Systemen mehr oder weniger zur Regel. Wenn eine Wahlperiode beginnt, kann man nicht sicher sein, dass ihre maximale Dauer bis zum nächsten ordentlichen Termin tatsächlich ausgeschöpft wird. Nehmen wir nur ein paar Beispiele: Im Frühling/Frühsommer 2005 traten im Bund Probleme der Regierung auf, die sie zum Entschluss führten, eine vorzeitige Neuwahl zu provozieren; die Opposition stimmte dem aus naheliegenden Gründen zu; daher kam es im September zu einer vorzeitigen Neuwahl. Diese endete mit einer Art parteipolitischem Patt. Zunächst führte dies zu einem Hinundher, bei dem nicht abzusehen war, ob und welche Koalition sich am Ende durchsetzen würde. Käme es zu einem Scheitern einer Regierungsbildung, könnte auf die Bestimmungen des Grundgesetzes zur erneuten vorzeitigen Neuwahl des Bundestages zurückgegriffen werden, d. h. im September 2005 wurde damit gerechnet, dass es schon 2006 oder 2007 zu einer erneuten Bundestagswahl kommen könnte. Umgekehrt kam es auch schon in einem Bundesland dazu, dass eine Wahl wegen gewisser Unregelmässigkeiten bei der Kandidatenaufstellung gerichtlich annulliert wurde, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden musste. Wenn nun alle Wahlen der Länder und des Bundes auf denselben Termin gelegt würden, ergäben sich ziemliche Probleme: Wenn die Bundesregierung stürzt, weil sich im Bundestag neue Koalitionen gebildet haben, und im Anschluss daran Neuwahlen notwendig werden, müssen dann auch alle Landtage neu gewählt werden? Warum sollten sich Landesparlamente vorzeitig der Neuwahl stellen, wenn es gar keinen politischen Anlass dafür in der Landespolitik gibt? Wenn hingegen der Fall eintritt, dass eine Landtagswahl wiederholt werden muss, weil die ursprüngliche Wahl ungültig war, müssen dann auch alle andern Wahlen wiedwerholt werden? Warum sollten korrekt verlaufene Wahlen wiederholt werden, wenn eine andere Wahl, mit der sie sachlich nicht zusammenhängen, unkorrekt war? Wenn ferner ein ähnliches Problem wie in der Bundespolitik in der Politik eines Landes eintritt und eigentlich eine vorzeitige Neuwahl des Landesparlamentes erforderlich würde, müssen dann auch alle andern Länder und der Bund wählen oder muss das betreffende Land sich schlecht oder recht durchwursteln, bis auch alle andern wählen? Oder aber will man so etwas wie eine Mehrheitsklausel einführen, dass immer dann vorzeitig in ganz Deutschland gewählt wird, wenn in einer ausreichend grossen Zahl der Bundesländer die Regierungen gestürzt sind? Will man wirklich feste Termine für alle Wahlen - unabhängig davon, ob sie zugleich oder nach einem bestimmten System gestaffelt erfolgen -, dann ist es unerlässlich, dass es auch feste Legislaturperioden gibt, die nicht durch vorzeitige Wahlen verkürzt werden können. Es gehört aber zum Wesen parlementarischer Demokratien, dass je nach den Entwicklungen in den Parlamenten vorzeitige Neuwahlen nötig werden können; eine echte parlamentarische Demokratie kann sich daher nicht auf eine feste Wahlperiode festlegen lassen, die nicht unterschritten werden darf, auch wenn dies im Bund m. W. bisher erst drei Male auch tatsächlich eintrat. Um ein solches Modell tatsächlich umsetzen zu können, müsste mindestens das politische System der Länder so umgekrempelt werden, dass es sich bei den Ländern nicht mehr um parlamentarische Demokratien handelte, sondern bspw. um präsidiale. Will man ausserdem verhindern, dass durch eine vorzeitige Bundestagsneuwahl auch Wahlen in allen Ländern notwendig werden, so muss zugleich auch das parlamentarische System beim Bund beseitigt und durch ein anderes, das feste Wahlperioden erlaubt, ersetzt werden, also bspw. durch eine Direktwahl der Regierung, präsidiales System o. dgl. Dies alles würde das politische System Deutschlands wesentlich verändern, was eine grundlegende Verfassungsänderung nach sich zieht. Eine rein kosmetische Änderung wäre es in keinem Fall.

Neugliederung der Bundesländer

Verfasst: Fr 17. Mär 2006, 12:20
von MMA (Unregistrierter Gast)
Man könnte in diesem Zusammenhang mal darüber spekulieren bzw. im Auge behalten, was dieses Jahr in Mecklenburg-Vorpmmern passiert. Dort waren die Landtagswahlen seit 1990 mit der Bundestagswahl zusammengelegt und hatten im Land ziemlich ähnliche Ergebnisse. Jetzt wird es erstmals einen eigenen Landtagswahlkampf geben.

Neugliederung der Bundesländer

Verfasst: Mo 20. Mär 2006, 13:27
von Sole (Unregistrierter Gast)
Die Linke wird sich wohl erholen, FDP, Grüne und andere kleine Parteien haben leichtere Chancen, einzuziehen. Für die SPD ist das alles eher schlecht. Mal ein (mit dem Bundesrecht nicht funktionierender) Alternativvorschlag: Der Bundestag wird in Landsmannschaften a) parallel zum Landtag oder b) mittelbar gewählt. Die unmittelbare Ausgestaltung des Wahlrechtes orientiert sich an den Landeswahlrechten (analog zur EU). Ich weiß, das ist absolut unschön. Aber das ist der Ur-Vorschlag auch.

Neugliederung der Bundesländer

Verfasst: Fr 7. Apr 2006, 08:00
von Mali (Unregistrierter Gast)
Wie wär's denn mit einem Mittelweg: Alle Wahlen möglichst immer im September, und sonst gar nicht? Dann können, müssen die Urnengänge aber nicht mit der BW zusammenfallen, und eine neue Bundesregierung müsste nicht, wie 1999 Schröder & Co., drei Monate nach Amtsantritt Unterschriftenaktionen wie die in Hessen befürchten. Es wäre also immer ein Jahr Zeit bis zur jeweils nächsten Wahl - das wäre immerhin besser als jetzt. Außerdem wären dann auch die unterschiedlichen Perioden (4 Jahre in SA, 5 Jahre in BaWü) kein Problem. Klar, man kann die Länder nicht dazu zwingen. Sie sind eigenständige Staatsgebilde. Müsste also auf freiwilliger Basis passieren, als Vereinbarung der Innenministerkonferenz z.B. Man müsste eben den Termin erst einmal beschließen. Dann kommt man auch hin. Beispiel Bundestagswahlen: Die finden "traditionell" Ende September statt. Die Kohl-Wahl 1983 fand aber wegen der politischen Umstände im März statt - daraufhin haben sich die Parteien geeinigt, sukzessive wieder auf den September runterzukommen. Ergebnis: - BW 1987 im Januar - BW 1990 im Dezember - BW 1994 im Oktober - BW 1998 im September Auch die Hessen, die zurzeit noch im Februar wählen, könnten also in zwei Wahlen auf den September "runterkommen".

Neugliederung der Bundesländer

Verfasst: Fr 7. Apr 2006, 10:24
von Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Wie soll denn das nun wieder gehen? Vereinbarung der Innenministerkonferenz? Als ob diese etwas zu sagen hätte ... Die Wahltermine sind zunächst einmal durch die Verfassungen der Länder und durch das Grundgesetz vorgegeben. Diese Verfassungen sehen nun einmal das parlamentarische Regierungssystem vor, zu dem es wesenhaft gehört, dass Regierungen während der Amtszeit auch stürzen können. Solche Stürze gehen, wenn es nicht gerade der Rücktritt eines "Alten Hasen" zu Gunsten eines "Thronfolgers" derselben Partei ist, in aller Regel mit politischem Wirbel einher bzw. sind die Folge von politischem Wirbel. Immer dann, wenn solche Situationen eintreten, pflegt man in parlamentarischen Regierungssystemen die politischen Kräfteverhältnisse mittels Neuwahlen festzustellen. Das politische Geschehen lässt sich aber eben nicht an Jahreszeiten festmachen. Wenn eine Regierung in einen Skandal verwickelt ist und dieser kurz vor Weihnachten auffliegt, wenn selbst die eigenen Hinterbänkler rebellieren und die öffentliche Meinung entschieden Neuwahlen fordert - wie will (und soll?) man dann diese aufschieben bis September? Zumal die einzelnen Verfassungen verschiedene Verfahren vorsehen, die zu einer vorzeitigen Neuwahl führen können. Das Grundgesetz für den Bund macht es verhältnismässig schwer, Neuwahlen vorzeitig zu erreichen; die Verfassungen der Länder sind diesbezüglich verschieden ausgestattet. Es handelt sich also zuallererst um eine grundlegende politische und verfassungsrechtliche Frage, nicht bloss um ein "Terminproblem" technischer Art. So verschieden wie die Verfassungen sind auch die Zuständigkeiten zum Festlegen der Wahltermine: Beim Bund bspw. ist es nicht der Innenminister, der den Termin der Wahl festlegt, sondern der Bundespräsident. Bei einer Auflösung des Bundestages nach GG 63 ist der Bundespräsident ausdrücklich von der Gegenzeichnungspflicht befreit, im Falle einer Auflösung nach einer missratenen Vertrauensabstimmung nach Art. 68 entscheidet der Bundespräsident auf Grund eines Antrages des Bundeskanzlers, nicht des Innenministers. Wie also sollte ein Beschluss der Innenministerkonferenz irgendeine Wirkung auf das Handeln des Bundespräsidenten entfalten können? Rechtlich wäre keinerlei Bindung vorhanden, allerhöchstens eine gewisse "moralische" Pression - allerdings wären die Pressionen in einem Fall nach GG 63, wenn keine Kanzlerwahl zustande kommt, von anderer Seite, bspw. der öffentlichen Meinung, die sofort nach Neuwahlen schreit, sicher grösser als die moralische Pression einer Innenministervereinbarung über reguläre Wahltermine, im Falle von GG 68 kann der Bundespräsident ohnehin nur über den Antrag des Kanzlers befinden, so dass also erst einmal der Innenminister dem Kanzler etwas unterjubeln müsste, der Untergebene also seinem Chef, der Bundespräsident hätte dann aber immer noch eine Erwägungsfrist und einen gewissen Spielraum, welchen Wahltag er bestimmen kann. Bei den Ländern müsste man nun im einzelnen schauen, wer wo für die Wahlanordnung zuständig ist bzw. die Neuwahl auslösen kann (wobei der Entscheid über die Durchführung einer Neuwahl und die Terminbestimmung nicht notwendig in derselben Hand liegen müssen), doch lässt sich schon allein auf Grund der verfassungsrechtlichen Situation beim Bund festhalten, dass allein schon der Bund eine solche ministerielle Vereinbarung jederzeit problemlos übergehen bzw. unterlaufen könnte. Wenn man denn schon fixierte Wahlperioden und feste Wahltermine will, dann müsste man sich auch einmal Gedanken machen, wie ein solches System aussehen und politisch funktionieren könnte bzw. müsste. In der Schweiz sind bspw. die Wahlperioden starr fixiert, es gibt beim Bund nur gerade eine einzige Möglichkeit, eine vorzeitige Neuwahl zu erreichen, und dies ist denn auch ein seltener Fall staatlichen Grunddissenses: Wenn eine Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung angenommen würde oder wenn sich die beiden Kammern bei einem Beschluss über diese Materie nicht einigen könnten, dann müssten beide Kammern des Bundesparlamentes neu gewählt werden - wofür es übrigens noch nicht einmal ausreichende Ausführungsbestimmungen gibt, weil mit einer solchen Lage im Ernst niemand zu rechnen scheint. In manchen Kantonen gibt es kein Mittel, Regierung oder Parlament vorzeitig neu zu wählen, in andern Kantonen gibt es die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu starten, das danach der Abstimmung unterbreitet wird, erst wenn diese positiv ausfällt (was m. W. noch nie vorkam, soweit solche Begehren überhaupt erfolgreich zustande kamen), käme es zu einer Neuwahl. Praktisch können also diese Verfahren zum Erlangen vorzeitiger Neuwahlen vernachlässigt werden, da sie einen tiefgreifenden staatlichen Dissens voraussetzen, der sich anderswo wohl in Aufständen oder Bürgerkrieg äussern würde, was ja glücklicherweise in Europa ziemlich selten geworden ist. Als Korrektiv zum fehlenden Auflösungsrecht dienen allerdings die Volksrechte, vor allem auch das Initiativrecht (Volksbegehren), das gerne auch in Situationen von Skandalen, allgemeiner Missstimmung u. dgl. verwendet wird, um Abhilfemassnahmen vorzuschlagen oder Druck auf Regierung und Parlament auszuüben, bestimmte Missbräuche abzustellen u. dgl. Dabei zeigt sich immer wieder, dass zwar die Leute einer Partei bei den regelmässigen ordentlichen Wahlen stimmen, aber bei Sachabstimmungen auch schon mal gegen "ihre" Partei entscheiden. So können manche misslichen Situationen über politische Sachentscheide aufgefangen werden, die anderswo nur durch vorzeitige Neuwahlen bewältigt werden können. Wie sähe es hingegen in einem Deutschland mit fixen Wahlperioden ohne Auflösungsmöglichkeit und ohne Volksentscheide aus? Würde sich dann ein angeschlagener Regierungschef, dem selbst im Parlament, das ihn gewählt oder bestätigt hat, die Mehrheit wegbröckelt oder der gar seinen Koalitionspartner verloren hat, einfach bis zu den nächsten Wahlen durchwursteln, auch wenn er nichts mehr zustande bringt? Würden die Parlamente die Kraft entwickeln, von Fall zu Fall neue Koalitionen zu bilden oder fallweise Mehrheiten zu schaffen? Oder aber verkäme ein solches System zur Diktatur auf Zeit? Wenn man eben am Rattenschwanz "unregelmässige Wahltermine" zieht, kommt schon eine ganz dicke, fette Ratte hintennach.

Neugliederung der Bundesländer

Verfasst: Fr 7. Apr 2006, 11:00
von (Unregistrierter Gast)
Naja, würde wahrscheinlich wie in einigen Kommunen zu gehen. Kann da nur das Beispiel meiner unregierbaren Heimatstadt Zwickau anbringen. OB und Stadtrat sind miteinander und der Stadtrat untereinander tief zerstritten. Neuwahlen geht nicht, außer man setzt den OB ab, aber da sind hohe Hürden gesetzt. Der Stadtrat kann IMHO gar nicht aufgelöst werden. Unbequeme Entscheidungen werden vor sich hingeschoben (z.B. wurde der Haushalt 2006 erst vorkurzem verabschiedet, dabei enthielten sich 2/3 der Stadträte, Nachtragshaushalt ist schon in Planung), es kommt zu wechselnden Mehrheiten. Unbequeme Dinge werden nicht beschlossen, Wohltaten aber verteilt, die Folge ist, die Stadt ist Pleite. Mir graust es, wenn's so auch auf Landes- oder Bundesebene wäre. Ich sehe auch kein Problem darin, wenn dauernd irgendwo Landtagswahlkampf wäre, so es um Landespolitik geht. Nicht die Termine sondern die Verquickung mit der Bundespolitik machen die Dinge so schwierig. Würde man Landtagswahlen Landtagswahlen sein lassen und nicht immer irgendwelche bundespolitischen Ableitungen daraus ziehen, dann wäre die Situation auch viel entspannter. Vielleicht hilft da die große Koaltion etwas, denn offenbar wurde in jedem Bundesland bei den letzten drei Landtagswahlen vollkommen anders abgestimmt. Dort gewann die SPD, da die CDU und in Sachsen-Anhalt wurde CDU-FDP abgewählt. Man kann die Bundesregierung nun schlecht über Landtagswahlen abstrafen, eine der beiden großen Parteien gewinnt ja immer. Ich erinnere mich noch an eine Person hier im Forum, die meinte über Bundestrends etc. die Landtagswahlergebnisse vorhersehen zu können. Genau das ist grundfalsch. Nur weil man z.B. mit der CDU im Bund nicht zufrieden ist, muss man nicht gleichzeitig mit der Landes-CDU unzufrieden sein, analog bei den anderen Parteien. Hoffe der deutsche Wähler erkennt langsam, worüber er wo abstimmt.