EU-Wahl/Kandidatur

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EU-Wahl/Kandidatur

von Ratinger Linke » Fr 29. Apr 2011, 18:37

@Bundeswahlleiter: "Gemäß § 10 Abs. 7 EuWG gelten Abs. 1 bis 6 sinngemäß für sonstige politische Vereinigungen, so dass für die Aufstellung eines Wahlvorschlags nicht nur die Mitgliedschaft in einer anderen Partei

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von Martin Fehndrich » Di 16. Sep 2008, 17:17

@Werner Fischer >Und wer soll dagegen klagen? Ein Betroffener, also Doppelmitglied, Möchtegern-Doppelmitglied bzw. Wähler. @Thomas Frings Die Differenz schrumpft sogar noch weiter, wenn man die Möglichkeit einer vorzeitigen Neuw

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von Werner Fischer » Di 16. Sep 2008, 17:10

@Thomas Frings (danke für die fundierten Kommentare!) Die Halbierung der Stimmen für Bayern ist korrekt, auch eine Kürzung um ca. 15% wegen der Obergrenzen-Deckelung ist bei Vergleichen akzeptabel. Widerspruch jedoch beim Vergleic

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von Thomas Frings » Di 16. Sep 2008, 15:21

"Der Unterschied zwischen SPV und Partei scheint bei den FW fließend zu sein. Er beträgt je Wählerstimme immerhin 1,28 € (SPV) zu 4,25 € (Partei - 5 Jahre x 0,85 €). Ist dieser große Unterschied wirklich gerechtfertigt?" Der Unterschied ist bei weitem nicht so groß wie es auf den ersten Blick scheint, und zwar aus drei Gründen: 1. Die 85 Cent betreffen z.Z. nur REP und ödp - CSU, SPD, Grüne und FDP liegen durch andere Wahlen bereits über 4 Mio. Stimmen und bekommen daher nur 70 Cent je Stimme. 2. Durch die absolute Obergrenze werden statt 85 bzw. 70 Cent momentan nur 72,12 bzw. 59,4 Cent ausbezahlt. 3. Es wird nur die Hälfte der Gesamtstimmen für die Parteienfinanzierung angesetzt. Im Bund und in den übrigen Ländern war ja immer nur eine Stimme für die Sitzverteilung maßgeblich, in Bayern sind es beide Stimmen. Daher wird die Gesamtstimmenzahl quasi zur Gewichtung nur halbiert angesetzt. Entsprechend muß man dann auch die 72,12 bzw. 59,4 Cent auf 36,06 bzw. 29,7 Cent halbieren. So bekommen die Parteien (>1%) pro Gesamtstimme insgesamt, wenn man vereinfachend die aktuellen Werte je Stimme ansetzt 5 x 0,3606 € = 1,803 € (REP, ödp) 5 x 0,297 € = 1,485 € (CSU, SPD, Grüne, FDP) So ist die Differenz zu 1,28 € gar nicht mehr so groß. Die schrumpft noch weiter, wenn man den Zinsvorteil berücksichtigt. An Wählergruppen wird auf einen Schlag am Anfang der Wahlperiode ausgezahlt, während an die Parteien das Geld über die fünf Jahre verteilt in vier Raten jährlich ausgezahlt wird. Das Geld sofort in voller Höhe sofort zu bekommen ist natürlich günstiger. @OBE Der Hintergrund ist folgender: 1976 urteilte das Bundesverfassungsgericht, daß es verfassungswidrig wäre, wenn bei Wahlen ausschließlich Parteien Wahlvorschläge einreichen könnten. Für das Bundestagswahlrecht hatte das Urteil insoweit keine Bedeutung, da für jeden passiv Wahlberechtigten die Direktkandidatur im Wahlkreis unabhängig von einer Partei möglich ist. Daher ist es auch zulässig, das Wahlvorschlagsrecht für die Landeslisten auch Parteien zu beschränken. Bei der Europawahl hingegen gibt es ja keine Direktkandidaten und daher wäre es verfassungswidrig, wenn nur Parteien Listen einreichen könnten. Man hat das Europawahlgesetz auf die Weise verfassungskonform gemacht, daß man auch "sonstigen politischen Vereinigungen" ein Wahlvorschlagsrecht gab (sofern sie eine Beteiligungsanzeige einreichen und als SPV anerkannt werden).

EU-Wahl/Kandidatur

von Werner Fischer » Di 16. Sep 2008, 09:45

Zur Bundestagswahl sind nur Parteien zugelassen. Doch die FW sehen sich nicht als Partei und wollen wohl auch keine werden. Sie sind auch noch nicht in allen Bundesländern präsent. Eine interessante Alternative bei der Bundestags- und EU-Wahl stellt die überparteiliche Aktion FÜR VOLKSENTSCHEIDE (www.fuervolksentscheide.de) dar, die sich aus den UNABHÄNGIGEN (www.unabhaengige-kandidaten.de) entwickelt hat. Hier gibt es auch Kontakte zu den FW.

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von OBE » Di 16. Sep 2008, 08:01

Klingt wohl eher so als würden die FW nicht an der Europawahl teilnehmen. Können die FW dann wenigstens Problemlos an der Bundestagswahl teilnehmen?

EU-Wahl/Kandidatur

von Werner Fischer » Di 16. Sep 2008, 07:36

Danke für die Info! Der Unterschied zwischen SPV und Partei scheint bei den FW fließend zu sein. Er beträgt je Wählerstimme immerhin 1,28 € (SPV) zu 4,25 € (Partei - 5 Jahre x 0,85 €). Ist dieser große Unterschied wirklich gerechtfertigt? Mit spitzem Stift gerechnet: Die FW-Bayern haben in den letzten 5 Jahren als SPV (im Unterschied zum Parteistatus) auf 1.221.578,80 € verzichtet. Davon profitiert hat das Land Bayern mit 501.793,32 € (Unterschied zu 0,50 € Landesanteil) und Parteien, die staatliche Mittel erhalten, mit 719.785,50 €. Nur zum Vergleich: Das Bundeswahlgesetz wurde 2008 auf meinen Antrag hin geändert. Einzelbewerber erhalten jetzt rückwirkend seit 2005 einmalig 2,80 € (4 Jahre x 0,70 €) je Wählerstimme, sofern sie mindestens 10% im Wahlkreis erreicht haben. Zusätzlich haben die FW auf den Zuwendungsanteil (bis zu 38% auf die Beiträge/Spenden) verzichtet, was ebenfalls voll zu Lasten der Parteien gegangen wäre.

EU-Wahl/Kandidatur

von Thomas Frings » Mo 15. Sep 2008, 23:35

Nein. Nach Parteiengesetz bekommen nur Parteien Geld und sonst niemand, das Gesetz ist da völlig eindeutig. Die FW in Thüringen sind offenbar eine Partei, sie nahmen an der Landtagswahl 2004 nur mit Landesliste teil, Landeslisten können dort nur Parteien einreichen. Die Freien Wähler in Bayern können gar kein Geld nach Parteiengesetz bekommen, weil sie eben keine Partei sind. Nach bayer. Landeswahlgesetz (Art. 61 Abs. 1) steht "sonstigen organisierten Wählergruppen" mit mehr als 1% der Gesamtstimmen 1,28 € pro Gesamtstimme zu (einmalig), das waren für die Freien Wähler 2003 genau 526471,68 €.

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von Werner Fischer » Mo 15. Sep 2008, 23:01

@Thomas Frings "Daß die Parteien mehr Geld bekämen, wenn die Freien Wähler verzichten, das ist falsch." Richtig, aber hab ich das denn irgendwo behauptet? Nein, ich hab gesagt, die Parteien bekämen weniger , wenn di

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von Thomas Frings » Mo 15. Sep 2008, 16:20

@Werner Fischer Daß die Parteien mehr Geld bekämen, wenn die Freien Wähler verzichten, das ist falsch. Die staatlichen Mittel für SPVs und Einzelbewerber sind nicht in den 133 Mio. der Parteienfinanzierung enthalten, die werden z

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