Hamburger Wahlrecht

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Hamburger Wahlrecht

von Maik Otter » Mi 28. Dez 2016, 12:02

Die Vertreter der CDU und der SPD wollen das Bürgerschaftswahlrecht erneut ändern! Die Präsidentin Carola Veit geht voran. Bei der CDU ist man für jeweils eine Wahlkreislistenstimmen und eine Landeslistenstimme. Bei der SPD ist man für fünf Wahlkreislistenstimmen und eine Landeslistenstimme. Am 13.06.2004 stimmte ich für den Vorschlag der Volksinitiative. Dieses Wahlrecht kam nie zur Anwendung! Im Zeitraum 1957 bis 2001 war fast gar nicht geändert worden. Seit dem Jahr 2004 kann es den Poliitikern nicht genug Änderungen und Eindämmung des Wählereinflusses geben! Es wurden in Folge eine Einbürgerungskampagne des Hamburger Senates 30 620 (früher) ausländische Staatsbürger eingebürgert! Dies dürfte der SPD am meisten helfen! Quellen Jens Meyer-Wellmanns Artikel in der elektronischen Ausgabe des Hamburger Abendblattes vom 27.12.2016 http://www.abendblatt.de/hamburg/article209096139/Neuer-Volksentscheid-ueber-das-Hamburger-Wahlrecht.html http://www.mopo.de/hamburg/politik/stimmenvergabe-zu-kompliziert-neues-wahlrecht-fuer-hamburg--25382056 http://www.mopo.de/hamburg/politik/einbuergerungen-in-hamburg-30-720-auslaender-wurden-deutsche-25369456

Hamburger Wahlrecht

von Hamburger » Sa 13. Jun 2009, 15:40

1) Mit der Stimme für Platz 1 lege ich nur diesen Platz festigen, mit Stimmen für hintere Plätze auch nur jene festigen. Gebe ich zwei Kandidaten gleichviele Stimmen sorge ich auch nicht für eine Stabilisierung der Liste. Doch (mit der Einschränkung, dass man bei fünf Stimmen nicht die Stimmen gleich auf zwei Kandidaten verteilen kann), mit genau dem gleichen Einfluss, den die Wähler der hinteren Kandidaten haben, der ist nun einmal gleich. 3) Ich will ja durch meine Stimme gerade verhindern, daß Leute nach vorne gehäufelt werden, z.B. indem in Fällen, in denen 60% der Wähler (wie bei der CDU geschehen) die Wahlkreisliste statt einzelner Kandidaten wählen eben auch diese statt der Einzelstimmenreihenfolge zieht. Wenn man will, dass die Wähler, die niemanden der Kandidaten auf der Liste "ihrer Partei" kennen und daher die Liste wählen (müssen), bestimmen, wer den Wahlkreis in der Bürgerschaft vertritt, wird man in der Tat mit dem Kompromiss unzufrieden sein. Es ist aber recht unwahrscheinlich, dass diese Wähler nun vorwiegend die hinten stehenden Kandidaten wählen werden.

Hamburger Wahlrecht

von Norddeutscher » Sa 13. Jun 2009, 15:13

@ Hamburger 1) Mit der Stimme für Platz 1 lege ich nur diesen Platz festigen, mit Stimmen für hintere Plätze auch nur jene festigen. Gebe ich zwei Kandidaten gleichviele Stimmen sorge ich auch nicht für eine Stabilisierung der L

Hamburger Wahlrecht

von Wilko Zicht » Sa 13. Jun 2009, 15:10

@Norddeutscher: Hättest du es besser gefunden, den Kompromiss für die Landesliste (Bremer Regelung) auf die Wahlkreislisten zu übertragen? Dann wäre für die Wahlkreislisten, die nur einen Sitz erringen, das Personens

Hamburger Wahlrecht

von Hamburger » Sa 13. Jun 2009, 15:05

@Norddeutscher Was mich bedenklich stimmt ist, daß es mir nunmehr verwehr ist, im Wahlkreis einfach die Wahlkreisliste einer Partei zu wählen(z.B. weil ich mit der Reihenfolge einverstanden bin). Es ist immer noch möglich: Einf

Hamburger Wahlrecht

von Norddeutscher » Sa 13. Jun 2009, 14:49

Der Kompromiß zwischen Initiative und Bürgerschaftsparteien ist jetzt in erster Lesung durch die Bürgerschaft. Was mich bedenklich stimmt ist, daß es mir nunmehr verwehr ist, im Wahlkreis einfach die Wahlkreisliste einer Partei zu wählen(z.B. weil ich mit der Reihenfolge einverstanden bin). Ich muß also einzelne Kandidaten wählen, obwohl ich lieber die Liste insgesamt wählen würde. Das halte ich für undemokratisch und bevormundend. Aber Herr Brandt von der Initiative hat oft genug auf öffentlichen Veranstaltungen erklärt, er halte es für einen Wert an sich, wenn Personen gewählt werden, die weiter hinten auf der Liste stehen (offenbar unabhängig davon, ob die Wähler das wirklich wollen).

Hamburger Wahlrecht

von Mitdenker » Fr 23. Jan 2009, 16:04

In der Hansestadt hängen jetzt Plakate mit der sinngemäßen Forderung: "Wir wollen unser Wahlrecht zurück!"

Hamburger Wahlrecht

von Mitdenker » Sa 1. Mär 2008, 16:30

Thomas Frings, eine "Tarnliste" sollte vom Landeswahlleiter als eine solche gekennzeichnet werden und mit der Hauptliste verrechnet werden. Fiktives Beispiel: Liste der Freiheit (Anmerkung: Offene Bürgerplattform der FDP im Wahlkreis 1 Mitte)

Hamburger Wahlrecht

von Thomas Frings » Sa 1. Mär 2008, 16:26

"Bei der Bürgerschaftswahl gibt es 41 % der Wahlkreisstimmen für die Personenstimmen. Besonders die Wähler der GAL hatten davon gebraucht gemacht." Naja, so sehr unterscheiden sich die Parteien da nicht, nur die CDU fällt aus dem Rahmen. Anteil der Kandidatenstimmen nach Parteien: CDU 34,2 SPD 43,9 GAL 48,3 FDP 48,5 LINKE 42,8 Bei der GAL wären 9 der 11 gewählten Wahlkreiskandidaten auch nur nach Präferenzstimmen gewählt gewesen. "Tarnlisten hat es nicht gegeben. Tarnlisten sollten vom Landeswahlleiter gleich nach der Antragsprüfung unterbunden werden." Nein, das wäre glatter Rechtsbruch. Das Wahlgesetz zählt abschließend auf, wann kein gültiger Wahlvorschlag vorliegt (und da steht steht nichts, was "Tarnlisten" ausschließen würde). Alle übrigen Wahlvorschlägen MÜSSEN zugelassen werden. Wo kämen wir den hin, wenn sich Wahlorgane nach Gutdünken über das Recht hinwegsetzen könnten? Eine Nichtzulassung einer "Tarnliste" würde mit 100%iger Sicherheit zu einer Wahlanfechtung und letztlich zur Wiederholung der Wahl im Wahlkreis führen.

Hamburger Wahlrecht

von Mitdenker » Sa 1. Mär 2008, 11:51

Anmerkungen zur 1. Anwendung: Bei der Bürgerschaftswahl gibt es 41 % der Wahlkreisstimmen für die Personenstimmen. Besonders die Wähler der GAL hatten davon gebraucht gemacht. Es wurde durchaus die Reihenfolge auf den Wahlkreislisten beachten, was sich in 4 Jahren deutlich abschwächen dürfte. Die skrupellosen Wahlrechtsänderungen, die von auf Antrag der CDU Bürgerschafts-Fraktion, mit ihrer eigenen Parlamentsmehrheit, beschlossen wurden, haben bei der Sitzverteilung gnadenlos zugeschlagen. Tarnlisten hat es nicht gegeben. Tarnlisten sollten vom Landeswahlleiter gleich nach der Antragsprüfung unterbunden werden. Das neueste System für die Bergedorfer Bezirksversammlung ist ein schlechter Witz, da es nur 1 Wahlkreis gibt. Es wird, auf der anderen Seite, zum einem "Bremerhaven-Effekt" für die kleinen Parteien kommen. Die FDP Bergedorf hatte über ein Wahlkreismandat den Einzug in die Bezirksversammlung geschafft.

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