von Ratinger Linke » Mo 22. Okt 2012, 15:34
Da ist sicher kein Problem dabei. An der Fraktion hat sich ja nichtmal was geändert (falls es um Borchen geht, ist laut Ratsinformationssystem sogar der Name bisher unverändert "FWB", was allerdings u.U. ein namensrechtliches Problem sein könnte). Dass die Mitglieder aus dem Wahlvorschlagsträger ausgetreten sind, spielt keine Rolle; bloß Nachrücker würden halt von der ursprünglichen Liste kommen, wobei in NRW zwischenzeitlich ausgetretene Bewerber unberücksichtigt bleiben, nicht aber sonstige, anderswo eingetretene. Voraussetzung für eine Fraktion ist in NRW "grundsätzliche politische Übereinstimmung" und die Absicht zu "möglichst gleichgerichtetem Wirken", was man hier aber wohl ohne Weiteres unterstellen kann. Auf eine Übereinstimmung mit den Zielen des Wahlvorschlagsträgers kommt es jedenfalls nicht an.
Da ist sicher kein Problem dabei. An der Fraktion hat sich ja nichtmal was geändert (falls es um Borchen geht, ist laut Ratsinformationssystem sogar der Name bisher unverändert "FWB", was allerdings u.U. ein namensrechtliches Problem sein könnte). Dass die Mitglieder aus dem Wahlvorschlagsträger ausgetreten sind, spielt keine Rolle; bloß Nachrücker würden halt von der ursprünglichen Liste kommen, wobei in NRW zwischenzeitlich ausgetretene Bewerber unberücksichtigt bleiben, nicht aber sonstige, anderswo eingetretene. Voraussetzung für eine Fraktion ist in NRW "grundsätzliche politische Übereinstimmung" und die Absicht zu "möglichst gleichgerichtetem Wirken", was man hier aber wohl ohne Weiteres unterstellen kann. Auf eine Übereinstimmung mit den Zielen des Wahlvorschlagsträgers kommt es jedenfalls nicht an.