Fraktionswechsel

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Fraktionswechsel

von Mareike Menne » Do 25. Okt 2012, 09:44

Vielen Dank für die Hinweise und Einschätzungen! Ich habe inzwischen nachgeschaut, da ich nach der Rechtsgrundlage suche: GO NRW, § 56 und Kommunalwahlgesetz NRW.

Fraktionswechsel

von Jan W. » Mo 22. Okt 2012, 16:46

@MM Mandate werden an Personen zugeteilt. Die Tatsache, dass eine Partei zum Zeitpunkt der Wahl in einem Ort noch keine Strukturen hatte oder noch nicht antrat oder keine Sitze (Sperrklausel, Abrundung) erhalten hat, bedeutet nicht, dass g

Fraktionswechsel

von Ratinger Linke » Mo 22. Okt 2012, 15:34

Da ist sicher kein Problem dabei. An der Fraktion hat sich ja nichtmal was geändert (falls es um Borchen geht, ist laut Ratsinformationssystem sogar der Name bisher unverändert "FWB", was allerdings u.U. ein namensrechtliches Problem sein könnte). Dass die Mitglieder aus dem Wahlvorschlagsträger ausgetreten sind, spielt keine Rolle; bloß Nachrücker würden halt von der ursprünglichen Liste kommen, wobei in NRW zwischenzeitlich ausgetretene Bewerber unberücksichtigt bleiben, nicht aber sonstige, anderswo eingetretene. Voraussetzung für eine Fraktion ist in NRW "grundsätzliche politische Übereinstimmung" und die Absicht zu "möglichst gleichgerichtetem Wirken", was man hier aber wohl ohne Weiteres unterstellen kann. Auf eine Übereinstimmung mit den Zielen des Wahlvorschlagsträgers kommt es jedenfalls nicht an.

Fraktionswechsel

von Mareike Menne » Mo 22. Okt 2012, 14:36

Vielleicht übersehe ich eine Regelung: Ich habe hier einen Fall in NRW, bei dem eine Fraktion sich vollständig neu erfunden hat und während der laufenden Legislaturperiode zu einer Fraktion "Bündnis 90/ Die Grünen" wurde. Es gibt in der Kommune keinen Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen, entsprechend stand er auch bei der letzten Kommunalwahl nicht auf den Stimmzetteln. Meine Annahme ist, dass dies dem Wahlrecht widerspricht, da der Gemeinderat nun das Wählervotum nicht mehr abbildet und eine Partei Einzug hielt, die nicht zur Wahl stand. Hat jemand eine Idee oder Erfahrung, wie oder wo so ein Übertritt der gesamten Fraktion geregelt ist? Vielen Dank!

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