von Nimreem » Fr 26. Apr 2013, 19:20
Auf der Seite zur Erklärung des Wahlrechtes steht "Die Gesamtsitzzahl einer jeden Partei wird in einem zweiten Schritt, wiederum nach Sainte-Laguë, auf der Grundlage der von ihren Landeslisten errungenen Zweitstimmenzahl im jeweiligen Bundesland auf die Landeslisten der Parteien verteilt (Unterverteilung). Von der so ermittelten Sitzzahl, die einer Partei in einem Bundesland zusteht, werden die dort in den Wahlkreisen direkt errungenen Mandate abgezogen." Das verstehe ich noch nicht so ganz. Ich nehme mal das Beispiel der Linken bei der Bundestagswahl 2009. Nach der Oberverteilung hat DIE LINKE mit 11,9% 76 Sitze erhalten. DIE LINKE. hatte 5.153.884 Stimmen erhalten. Ich verstehe das jetzt so, dass man sich jetzt die Stimmenzahl der einzelnen Bundesländer ansehen muss. Am meisten Stimmen hatte DIE LINKE. in absoluten Zahlen in NRW erhalten (einfach natürlich weil größtes Bundesland), nämlich 789.814, Insofern ging formal "das erste" Mandat an DIE LINKE. NRW und dann folgt die Berechnung nach Saint-Lague. Ist das so richtig(<)oder habe ich irgendwo etwas falsch verstanden? Und eine 5%-Hürde gibt es in der Unterverteilung nicht, oder? Gibt es irgendeine andere Bedinungung (meinetwegen mindestens 1%, um überhaupt für die Unterverteilung gewertet werden) oder ist das wirklich völlig egal?
Auf der Seite zur Erklärung des Wahlrechtes steht "Die Gesamtsitzzahl einer jeden Partei wird in einem zweiten Schritt, wiederum nach Sainte-Laguë, auf der Grundlage der von ihren Landeslisten errungenen Zweitstimmenzahl im jeweiligen Bundesland auf die Landeslisten der Parteien verteilt (Unterverteilung). Von der so ermittelten Sitzzahl, die einer Partei in einem Bundesland zusteht, werden die dort in den Wahlkreisen direkt errungenen Mandate abgezogen." Das verstehe ich noch nicht so ganz. Ich nehme mal das Beispiel der Linken bei der Bundestagswahl 2009. Nach der Oberverteilung hat DIE LINKE mit 11,9% 76 Sitze erhalten. DIE LINKE. hatte 5.153.884 Stimmen erhalten. Ich verstehe das jetzt so, dass man sich jetzt die Stimmenzahl der einzelnen Bundesländer ansehen muss. Am meisten Stimmen hatte DIE LINKE. in absoluten Zahlen in NRW erhalten (einfach natürlich weil größtes Bundesland), nämlich 789.814, Insofern ging formal "das erste" Mandat an DIE LINKE. NRW und dann folgt die Berechnung nach Saint-Lague. Ist das so richtig(<)oder habe ich irgendwo etwas falsch verstanden? Und eine 5%-Hürde gibt es in der Unterverteilung nicht, oder? Gibt es irgendeine andere Bedinungung (meinetwegen mindestens 1%, um überhaupt für die Unterverteilung gewertet werden) oder ist das wirklich völlig egal?