von Thomas Frings » Mo 16. Dez 2002, 11:53
Die Berechnungsmethode ist gar nicht so ungewöhnlich, zumindest wenn dort dieselbe verwendet wird, wie bei den Parlamentswahlen. Ähnliches gab es früher auch in Österreich und Slowenien auf nationaler Ebene, wurde aber dort aus gutem Grunde abgeschafft. Auf Ebene der Wahlkreise wird dort bei den Parteien, die die 3%-Sperrklausel überspringen für jede volle Hare-Quota ein Mandat zugeteilt, Reststimmen werden auf nationaler Ebene nach dHondt vergeben. Dieses Verfahren beinhaltet gleich zwei Systemfehler: Erstens werden Kleinparteien tendenziell bevorzugt und zweitens ist negatives Stimmengewicht möglich. Der grundlegende Konstruktionsfehler liegt darin, daß in der Reststimmenverwertung durchschnittlich weniger Stimmen für ein Mandat erforderlich sind als in der ersten Runde, es sei denn es gibt keine Sperrklausel oder keine Partei scheitert an dieser. Da bei Kleinparteien, sofern sie nicht stark regional konzentriert sind, der Anteil der Reststimmen an der Gesamtstimmzahl naturgemäß größer ist, werden diese begünstigt. Folglich wird die Stimmen-Mandate-Relation dann optimiert, wenn eine Partei in der ersten Zuteilung auf Wahlkreisebene in möglichst vielen Wahlkreisen eine zusätzliches Mandat möglichst knapp verpaßt. Überspringt eine Partei diese Schwelle aber knapp, kann das dazuführen, daß die Partei insgesamt Mandate verliert. Ein Beispiel: 1991 erhielt die SPÖ bei der Landtagswahl im Burgenland mit 48,14% der Stimmen nur 17 der 36 Sitze, ÖVP und FPÖ mit zusammen 47,94% aber 19 Sitze. Mit bei 1000 Stimmen mehr bei der ÖVP und 1000 weniger bei der SPÖ in einem Wahlkreis hätte die SPÖ 18 Mandate erhalten.
Die Berechnungsmethode ist gar nicht so ungewöhnlich, zumindest wenn dort dieselbe verwendet wird, wie bei den Parlamentswahlen. Ähnliches gab es früher auch in Österreich und Slowenien auf nationaler Ebene, wurde aber dort aus gutem Grunde abgeschafft. Auf Ebene der Wahlkreise wird dort bei den Parteien, die die 3%-Sperrklausel überspringen für jede volle Hare-Quota ein Mandat zugeteilt, Reststimmen werden auf nationaler Ebene nach dHondt vergeben. Dieses Verfahren beinhaltet gleich zwei Systemfehler: Erstens werden Kleinparteien tendenziell bevorzugt und zweitens ist negatives Stimmengewicht möglich. Der grundlegende Konstruktionsfehler liegt darin, daß in der Reststimmenverwertung durchschnittlich weniger Stimmen für ein Mandat erforderlich sind als in der ersten Runde, es sei denn es gibt keine Sperrklausel oder keine Partei scheitert an dieser. Da bei Kleinparteien, sofern sie nicht stark regional konzentriert sind, der Anteil der Reststimmen an der Gesamtstimmzahl naturgemäß größer ist, werden diese begünstigt. Folglich wird die Stimmen-Mandate-Relation dann optimiert, wenn eine Partei in der ersten Zuteilung auf Wahlkreisebene in möglichst vielen Wahlkreisen eine zusätzliches Mandat möglichst knapp verpaßt. Überspringt eine Partei diese Schwelle aber knapp, kann das dazuführen, daß die Partei insgesamt Mandate verliert. Ein Beispiel: 1991 erhielt die SPÖ bei der Landtagswahl im Burgenland mit 48,14% der Stimmen nur 17 der 36 Sitze, ÖVP und FPÖ mit zusammen 47,94% aber 19 Sitze. Mit bei 1000 Stimmen mehr bei der ÖVP und 1000 weniger bei der SPÖ in einem Wahlkreis hätte die SPÖ 18 Mandate erhalten.