von yeahgo » Di 9. Mai 2017, 18:49
Liebe Community, gilt das neulich ins Bundeswahlgesetz aufgenommene "Selfieverbot" (Verbot von Film- und Fotoaufnahmen in der Wahlkabine) auch für Kommunalwahlen, z. B. für eine Landratswahl in Rheinland-Pfalz? Danke für eine Auskunft.
Liebe Community, gilt das neulich ins Bundeswahlgesetz aufgenommene "Selfieverbot" (Verbot von Film- und Fotoaufnahmen in der Wahlkabine) auch für Kommunalwahlen, z. B. für eine Landratswahl in Rheinland-Pfalz? Danke für eine Auskunft.