Handhabung enthaltender Stimmen?

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smilies
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Handhabung enthaltender Stimmen?

Handhabung enthaltender Stimmen?

von Ratinger Linke » So 22. Sep 2013, 21:19

Das ist aber nicht die Realität bei Budnestagswahlen.

Handhabung enthaltender Stimmen?

von Bernd » So 22. Sep 2013, 21:07

Ein leerer Stimmzettel ist gültig. Er bekundet den Willen der Enthaltung. Er erhöht damit die 5% Hürde und führt dazu, dass die großen Parteien in der Sitzverteilung Vorteile erhalten. Siehe Ausführungen von Philipp Wächli.

Handhabung enthaltender Stimmen?

von Philipp Waelchli » Do 8. Jan 2009, 14:57

Eine ungültige Stimme ist eben - ungültig. Was ist daran nicht einsichtig?

Handhabung enthaltender Stimmen?

von cyrix » Do 8. Jan 2009, 12:31

Natürlich nicht; weil die Verteilung der Sitze natürlich immer anhand des Anteils an den gültigen[!] Stimmen vorgenommen wird. (Woran denn sonst?) Die einzige Auswirkung, die eine ungültige Stimme hat, ist die, dass sie bei der Ermittlung der Wahlbeteiligung miteinbezogen wird. Für das Ergebnis der Wahl hat sie aber natürlich keien Relevanz. Cyrix

Handhabung enthaltender Stimmen?

von Mona » Do 8. Jan 2009, 10:00

Wenn ich nun aber in Sachen Politik nicht auf dem neuesten Stand bin und nur die gerade mal aktuellen Wahlversprechen der Parteien (Bsp. Hessische Landtagswahl Jan/09) kenne, die übermorgen sowieso nichts mehr wert sind, wie kann ich dann am verantwortungsbewusstesten handeln? Meine Intention war es, einen leeren Stimmzettel abzugeben. Einfach, weil mich keine der Parteien überzeugt. Wenn ich nun aber höre, dass ich damit nichts bewirken kann... Ich hatte angenommen, dass ich mit meiner ungültigen Stimme mitzähle. Wenn ich es mal an dem o. g. Beispiel erläutere: 100 Personen wählen --> 95 geben eine gültige Stimme, 5 eine ungültige --> 100 % Wahlbeteiligung --> 100 "kleine Kuchenstückchen" zu verteilen... wobei hier dann tatsächlich Plätze leer blieben... Ich dachte, dass ich damit in irgendeiner Form die Prozente der Parteien drücken kann.

Handhabung enthaltender Stimmen?

von Philipp Wälchli » Do 10. Jan 2008, 22:32

beliebig viele

Handhabung enthaltender Stimmen?

von (Unregistrierter Gast) » Do 10. Jan 2008, 17:30

wie viele enthaltungen darf man haben, um trotzdem gültiger wahlgewinner zu sein ?

Handhabung enthaltender Stimmen?

von Good Entity (Unregistrierter Gast) » Do 1. Feb 2007, 15:55

Daniel schreibt: "der Unterschied zwischen ungültiger Stimme und enthaltender Stimme wird doch in der Definition der ungültigen stimme genannt - eine solche liegt vor, wenn auf dem wahlzettel der wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist." - Das ist nicht richtig. Im Bundeswahlgesetz steht (zitiert übrigens hier im Wahllexikon): (1) Ungültig sind Stimmen, 1. wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist, 2. keine Kennzeichnung enthält, 3. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt, 4. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Es gibt also vier alternative Möglichkeiten, ungültig zu wählen. Davon ist Nr. 3 die, die Daniel als Definition nimmt. Nr. 2 ist das Abgeben eines leeren Stimmzettels. Beides sind also ungültige Stimmen schon per gesetzlicher Definition. Auch mein im vorigen Posting erwähnter Vorschlag, den Stimmzettel beispielsweise mit "die kann man allesamt in der Pfeife rauchen" oder "am liebsten wäre mir, es käme gar keiner ins Parlament" zu beschriften, ist als Nr. 4 schon vorgesehen. Da ist (im Sinne von Ralf Arnemann oben) der Wählerwille sogar besser zu erkennen als auf einem leeren Stimmzettel.

Handhabung enthaltender Stimmen?

von Philipp Wälchli » Do 1. Feb 2007, 12:42

Entgegen der oft kolportierten Meinung ist es ja auch nicht so, dass Enthaltungen (leere Stimmen, nicht abgegebene Stimmen, ungültige Stimmen usw.) [b]keinen[/b] Einfluss aufs Wahlergebnis hätten. Sie haben in der Tat einen Einfluss, wenn auch nur einen indirekten, insofern sie die Gesamtproportion der zählenden Stimmen verschieben. Anders gesprochen: Sie machen den "Kuchen" grösser oder kleiner. Als veranschaulichendes Beispiel: Bei einer Wahl werden 100 gültige Stimmen abgegeben. (Somit ist 1 Stimme = 1%.) 5 Wahlzettel wurden leer eingeworfen, scheiden also für die weitere Berechnung aus. Nun haben 4 Listen folgende Stimmenzahlen erhalten: Liste 1: 45 Stimmen Liste 2: 36 Stimmen Liste 3: 14 Stimmen Liste 4: 5 Stimmen Liste 4 erreicht somit gerade die 5%-Hürde (diese ist formuliert: "eine Liste, die nicht mindestens 5% der gültigen Stimmen erhalten hat, scheidet aus") und erhält in unserem Beispiel 5 Sitze, Liste 3 14 Sitze, Liste 2 36 Sitze und Liste 4 45 Sitze. Der "Kuchen" ist also 100 Stimmen gross (5% = 5 Stimmen, weil 1 Stimme = 1%). Bei der nächsten Wahl zu demselben Gremium gelten wiederum dieselben Regeln, auch dieselben 4 Listen treten an. Wieder beteiligen sich 105 Wähler, aber dieses Mal gibt es keine Enthaltungen mehr. Das Ergebnis sieht nun so aus: Liste 1: 47 Stimmen Liste 2: 37 Stimmen Liste 3: 16 Stimmen Liste 4: 5 Stimmen Die 5%-Hürde liegt nun nicht mehr bei 5 Stimmen, sondern bei 5,25 und kann daher nur mehr mit 6 Stimmen übersprungen werden. Der "Kuchen" ist also nun 105 Stimmen gross, woran die Liste 4 scheitert. Die verbleibenden 3 Listen teilen nun wiederum die 100 zu verteilenden Sitze untereinander auf, so dass Liste 1 47 Sitze, Liste 2 37 und Liste 3 16 erhält. Noch einmal anders sähe es aus, wenn sich bei der neuen Wahl eine 5. Liste beteiligt und die Stimmen der 5 Wähler, die sich zuvor enthalten hatten, erhalten hätte: Dann würden nämlich die Listen 4 und 5 beide leer ausgehen, das sie nicht die erforderlichen 5,25 Stimmen bekommen hätten. Die verbleibenden 3 Listen würden dann wiederum die 100 Sitze unter sich aufteilen, obwohl sie nun nur mehr 95 Stimmen insgesamt statt wie in den beiden vorausgehenden Beispielen 100 auf sich vereinigten. Es verbleiben also in der Sitzverteilung noch die 45+36+14=95 Stimmen der Listen 1 bis 3; 1% entspricht nun 0.95 Stimmen, pro 0.95 Stimmen erhält somit im Grundsatz jede Liste je einen Sitz zugeteilt: Liste 1: 45 : 0.95 = 47.368 -> 47 Sitze Liste 2: 36 : 0.95 = 37.894 -> 38 Sitze Liste 3: 14 : 0.95 = 14.736 -> 15 Sitze Es zeigt sich, dass im 3. Falle die beiden grossen Listen 1 und 2 verhältnismässig am meisten profitieren, wohingegen sie bei der Enthaltung im 1. Falle am schlechtesten gestellt bleiben. Falls es den 5 Wählern, die im 1. Falle leer eingeworfen haben, darum gegangen sein sollte, die beiden grossen Listen zu schwächen, dann hätten sie im 3. Falle besser ebenfalls die Enthaltung gewählt statt der "Protestpartei" Liste 5. Das Beispiel ist natürlich konstruiert, sollte aber immerhin beweisen, dass Enthaltung schon heute nicht ohne Einfluss aufs Ergebnis bleibt, sondern im Gegenteil einen wesentlichen Einfluss ausüben kann. Da fragt sich dann schon, ob durch irgendwelche zusätzliche Mechanismen dieser ohnehin schon vorhandene Einfluss noch weiter und damit sogar über ein erträgliches Mass hinaus verstärkt werden solle.

Handhabung enthaltender Stimmen?

von Ralf Arnemann » Do 1. Feb 2007, 08:30

@Daniel: > Auf einem leeren zettel ist aber ein eindeutiger > wille erkennbar, ... Das halte ich für eine mutige Interpretation. Ich würde eher sagen, auf einem leeren Zettel ist KEIN Wille erkennbar. Ansonsten schließe ich mic

Nach oben