Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

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Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

von Normalo » Fr 10. Jan 2014, 20:46

Ein Großteil des Jahres STEHT der Sacharbeit zur Verfügung. Landtagswahlen sind keine Hilfswahlen für den Bundestag und keine Ausrede für Politfaulheit auf anderen Ebenen.

Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

von Jan W. » Fr 10. Jan 2014, 00:00

@R.L. Ein einzelner einheitlicher Landtagswahltermin alle 4 oder 5 Jahre wäre sicherlich schwer durchzusetzen. Aber ein jährlicher "Election Day" nach US-Vorbild immer Ende September wäre durchaus sinnvoll und realistisch. Gerä

Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

von Ratinger Linke » Do 9. Jan 2014, 17:51

Die Argumente sollten ja schön sortiert sein, damit man sie direkt in die Hausaufgabe o.Ä. übernehmen kann. Dass sowas am Bundesrat scheitert, ist unabhängig von den jeweiligen Mehrheiten ziemlich unwahrscheinlich (wie es umgekehrt unwahrscheinlich ist, dass ein zentraler Landtagswahltermin im Grundgesetz irgendwelche Bundesratsmehrheiten findet).

Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

von Holger81 » Do 9. Jan 2014, 16:11

Die große Koalition kann das nicht einfach "bestimmen";für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit des Bundesrats nötig, die die Koalition bei weitem nicht hat. Einige Argumente stehen schon in den früheren Beiträgen dieses Themas...

Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

von Lotti » Do 9. Jan 2014, 15:00

Hallöchen! Was wären eigentlich Vor- bzw. Nachteile, wenn die große Koalition bestimmen würde, die Bundestagswahlen nur alle fünf Jahre stattfinden zu lassen? Kann mir da jemand helfen? Das wäre echt lieb! Lotta

Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

von mma » Di 11. Dez 2007, 17:29

Nächstes Jahr ist übrigens der 21. 9. der einzige bundesweit ferienfreie Termin im Herbst ...

Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

von mma » Di 11. Dez 2007, 12:17

46 bis 48 Monate muss es heißen (Art. 39 GG). Die jetzige Wahlperiode begann mit der 1. Sitzung am 18. Oktober. 2005. Man dürfte also ab dem ersten auf den 18. August 2009 folgenden Sonntag bis zum Sonntag, 18. Oktober 2009 die Neuwahl durchführen. Es sind aber bis zum 14. 9. in Bayern Schulferien, ab dem 5. 10. in Niedersachsen und Bremen auch, wobei diese mit dem Feiertag 3.10. und dem Sonntag 4.10. sich noch automatisch verlängern - sodass also nur der 20. und der 27. September in Frage kommen - oder eine vorzeitige Auflösung.

Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

von Frank Schmidt » Di 11. Dez 2007, 10:49

Standardmäßig fällt der Wahltermin 45 bis 48 Monate nach dem Zusammentritt des Bundestages. Der wiederum liegt etwa einen Monat nach der Wahl. Die Wahlperiode ist also nicht exakt 4 Jahre, sondern kann etwas verkürzt oder verlängert werden. Nach der vorzeitigen Wahl im März 1983 war mehrmals die Wahlperiode kürzer: März 83, Januar 87, Dezember 90... bis die Wahl wieder Anfang Herbst lag, wo sie bis 1980 auch gelegen hatte. Den exakten Termin legt der Bundespräsident fest.

Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

von Mitdenker (Unregistrierter Gast) » Mo 10. Dez 2007, 20:51

Vielleicht hat Gott, der Pastorentochter, bereits einen Wink gegeben.

Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?

von Tim Spier » Mo 10. Dez 2007, 13:55

Die nächste Bundestagswahlen finden statt, wenn die CDU glaubt, dass sie mit der FDP zusammen eine Mehrheit bekommen könnte.

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