Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

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Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

von Jan W. » Mi 19. Apr 2017, 00:30

Unter Wahlbeteiligung versteht man (Zahl der abgegebenen Stimmen / Zahl der Wahlberechtigten). Von den abgegebenen Stimmen können natürlich nur diejenigen in der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die eine eindeutige Willensbekundung mit einem von Wahlrecht vorgesehenen Stimmgewicht darstellen ... also nicht zuviele Kreuze enthalten. Nicht- und Ungültigwähler werden separat erfasst, wobei erstere theoretisch anhand der Gesamtheit identifizierbar sind, letztere anonym bleiben. Beide haben die Gemeinsamkeit, dass sie nirgendwo hinverteilt oder dazugeschlagen werden. Die Prozente sind nämlich abgesehen von Sperrklauseln eigentlich nur zur Ergebniskommunikation gedacht. Hat eine Partei 12345 Stimmen und sind das 20% der gültigen, 19,95% der abgegebenen Stimmen und 16% der Wahlberechtigten, wird bei der Sitzverteilung nur eine Zahl gebraucht: die 12345. Ob Hare-Niemeyer oder d'Hondt, nach Aussortieren der Sperrklauselversager zählen ausschließlich die Stimmen der (übriggebliebenen) Parteien.

Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

von friedhelm wegner » Di 18. Apr 2017, 23:03

Die Nichtwähler werden auf alle Parteien - entsprechend ihren wahren Wahlergebnis (%) - verteilt; trifft das auch für die Ungültigwähler zu ?

Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

von friedhelm wegner » Di 18. Apr 2017, 22:54

Werden die Ungültigwähler zu den Nichtwählern geschlagen? Wenn NEIN, wohin dann?

Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

von AeD » Mo 19. Okt 2015, 10:23

@frank Das geringere Übel ist - um in Bild zu bleiben - das beste, lokal noch erreichbare Restaurant, auch wenn es global nur zweit- oder drittklassig ist. Wenn man nicht in der Gegend wohnt (bzw. keinen Zugriff auf einen anderen Kühlsc

Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

von Frank » Mo 19. Okt 2015, 09:36

@ AeD Aber wie gesagt, das sind Ausnahmefälle. Bei einer Bundestagswahl gibt es genügend Alternativen, und wenn es das geringste Übel ist. Wer das geringere Übel wählt sollte gar nicht wählen gehen. Ich geh ja auch nich

Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

von Ingo Zachos » Fr 27. Sep 2013, 10:45

In der Tat sind jene Berechnungen z.B. für die Wahlforschung sogar sehr wichtig.

Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

von Wahlhelfer » Do 26. Sep 2013, 23:24

Für die Berechnung der Sitzverteilung usw. sind - hierzulande und zur Zeit - nur die gueltigen Stimmen relevant. Jedoch ist (in der Gegenwart und in Deutschland) jeweils die Zahl der theoretisch hoechstens moeglichen Stimmen und der tatsaechlich abgegebenen Stimmen bekannt, ebenso wie die _absolute_ Anzahl der gueltigen und der ungueltigen unter den abgegebenen Stimmen. Es ist (mehr oder weniger) ueblich, dass der _relative_ Anteil sowohl der abgegebenen Stimmen in Bezug auf die theoretisch maximal moegliche Stimmenzahl (100%) [Wahlbeteiligung], als auch der _relative_ Anteil der ungueltigen Stimmen in Bezug auf die abgegebenen Stimmen [Anzahl der ungueltigen Stimmen] in Statistiken angegeben werden. Wenn es dich interessiert und du die Zeit dazu hast, kannst du aus den veroeffentlichen Teil-Ergebnissen auch andere Prozentzahlen errechnen, also z.B.: - fuer jedes Bundesland oder jeden Wahlkreis den Anteil der ungueltigen Stimmen, wenn alle Nichtwaehler zwar doch zur Wahl gegangen waeren und jeder einzelne davon ungueltig gewaehlt haette. - den Anteil der ungueltigen Waehler unter den verweigerten Waehlern (~wieviele "Nichtwaehler" kommen in den verschiedenen Regionen auf einen "Ungueltigen") - [...] Solche (und andere) Berechnungen, so abwegig sie vielleicht auf den ersten Blick erscheinen, duerften schon ein paar in diesem Forum interessieren...!

Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

von Ralf Lang » Mi 11. Jan 2012, 10:59

Weitere Nichtwahlgründe: * Grundsätzliche Ablehnung von Wahlen * Desinteresse am Ausgang (Das Gremium kann wenig bewirken) * Desinteresse am Ausgang (Die Wahloptionen werden als ungefähr gleich gut/schlecht bewertet) * Die präferierte Politik ist nicht im Rahmen einer legalen Partei anbieten * Die präferierte Politik ist sehr speziell und ein Wahlantritt daher mangels Masse nicht möglich oder aussichtsreich

Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

von Wilko Zicht » Mi 11. Jan 2012, 09:14

Wenn alle Wahlberechtigten zur Wahl gehen und einen leeren (und damit ungültigen) Stimmzettel abgeben, liegt die Wahlbeteiligung bei 100 %. Ob sich aus dem Wahlergebnis eine Sitzverteilung ergibt, hängt vom konkreten Wahlsystem ab. Leider schreibst du nicht, ob sich das Szenario auf die Bundestagswahl, eine bestimmte Landtagswahl oder eine Kommunalwahl in einem bestimmten Bundesland bezieht.

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