von Philipp Wälchli » Do 7. Jul 2005, 10:52
Immanuel Goldstein hat aber natürlich Recht mit dem Hinweis, dass es in Deutschland keine bundesweiten Wahlen und Abstimmungen gibt, insofern wäre die Volkswahl des Bundespräsidenten eine Inkonsequenz. Ähnlich verhält es sich auch mit andern Bundesstaaten (In den USA wird beispielsweise auch der Präsident nicht wirklich vom Volk gewählt, weil es ja die Wahlmännergremien gibt, die in den einzelnen Staaten gewählt werden.), allerdings hat man bspw. in Österreich aus der Regel kein ehernes Gesetz gemacht. Die Wahl des Bundestagspräsidenten sollte man aber besser nicht mit jener des Bundespräsidenten vergleichen. Der Bundespräsident übt eine eigenständige Funktion aus, für bestimmte wichtige Akte benötigt er noch nicht einmal die Gegenzeichnung des Kanzlers oder eines Ministers. Der Bundestagspräsident hingegen präsidiert den Bundestag, also ein Kollektivorgan, und hat nur gewisse beschränkte, auf die Leitung und ggf. Vertretung dieses Kollektivorgans bezogene Befugnisse, zudem jede Menge Vizepräsidenten, die auch Sitzungen des Bundestages leiten und gewisse Rechte des Präsidenten mitausüben. Der Bundestagspräsident ist somit einem der zahllosen Präsidien vieler anderer Organe in Staat und privatrechtlichen Organisationen vergleichbar, die primi inter pares oder doch nicht allzuviel mehr als das sind.
Immanuel Goldstein hat aber natürlich Recht mit dem Hinweis, dass es in Deutschland keine bundesweiten Wahlen und Abstimmungen gibt, insofern wäre die Volkswahl des Bundespräsidenten eine Inkonsequenz. Ähnlich verhält es sich auch mit andern Bundesstaaten (In den USA wird beispielsweise auch der Präsident nicht wirklich vom Volk gewählt, weil es ja die Wahlmännergremien gibt, die in den einzelnen Staaten gewählt werden.), allerdings hat man bspw. in Österreich aus der Regel kein ehernes Gesetz gemacht. Die Wahl des Bundestagspräsidenten sollte man aber besser nicht mit jener des Bundespräsidenten vergleichen. Der Bundespräsident übt eine eigenständige Funktion aus, für bestimmte wichtige Akte benötigt er noch nicht einmal die Gegenzeichnung des Kanzlers oder eines Ministers. Der Bundestagspräsident hingegen präsidiert den Bundestag, also ein Kollektivorgan, und hat nur gewisse beschränkte, auf die Leitung und ggf. Vertretung dieses Kollektivorgans bezogene Befugnisse, zudem jede Menge Vizepräsidenten, die auch Sitzungen des Bundestages leiten und gewisse Rechte des Präsidenten mitausüben. Der Bundestagspräsident ist somit einem der zahllosen Präsidien vieler anderer Organe in Staat und privatrechtlichen Organisationen vergleichbar, die primi inter pares oder doch nicht allzuviel mehr als das sind.