von Wilko Zicht » So 16. Jul 2017, 11:31
Mit „Berliner Zweitstimmen" ist etwas anderes gemeint: http://www.wahlrecht.de/lexikon/berliner-zweitstimmen.html In der Praxis am Wahlabend spielt das nur insofern eine Rolle, als dass der Wahlvorstand die Stimmzettel nach Erststimmenbewerber geordnet und gebündelt verpacken muss. Das ist auch der Grund. warum erst die Zweitstimmen ausgezählt werden und dann erst die Erststimmen. Müssen nun tatsächlich die Zweitstimmen ermittelt werden, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden dürfen, fordert der Kreiswahlleiter von den Gemeindebehörden die Stimmzettel des siegreichen Erststimmenbewerber an und lässt die Zweitstimmen auf diesen Stimmzetteln erneut auszählen. Ein komplette Neuauszählung ist also nicht notwendig. Wobei es sicherlich viele Wahlbezirke geben wird, wo die Stimmzettel nicht wie vorgeschrieben gebündelt wurden, so dass man hier dann doch die Stimmzettel noch einmal komplett sichten muss.
Mit „Berliner Zweitstimmen" ist etwas anderes gemeint: http://www.wahlrecht.de/lexikon/berliner-zweitstimmen.html In der Praxis am Wahlabend spielt das nur insofern eine Rolle, als dass der Wahlvorstand die Stimmzettel nach Erststimmenbewerber geordnet und gebündelt verpacken muss. Das ist auch der Grund. warum erst die Zweitstimmen ausgezählt werden und dann erst die Erststimmen. Müssen nun tatsächlich die Zweitstimmen ermittelt werden, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden dürfen, fordert der Kreiswahlleiter von den Gemeindebehörden die Stimmzettel des siegreichen Erststimmenbewerber an und lässt die Zweitstimmen auf diesen Stimmzetteln erneut auszählen. Ein komplette Neuauszählung ist also nicht notwendig. Wobei es sicherlich viele Wahlbezirke geben wird, wo die Stimmzettel nicht wie vorgeschrieben gebündelt wurden, so dass man hier dann doch die Stimmzettel noch einmal komplett sichten muss.