Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

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Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

von Mark Tröger » Di 18. Dez 2018, 23:39

"Was ich in einem früheren Beitrag ja auch als wünschenswert beschrieben habe. Solange der Streit lagerintern stattfindet und zu einer starken Abgrenzung zum anderen Lager beiträgt, ist das Ziel der Lagerbildung erreicht. Ich ziehe das allemal den verschwimmenden Grenzen zwischen SPD und Union zugunsten von Klientelparteien wie den Grünen und Randparteien wie der AfD vor." Ich halte es für wichtig, dass unterschiedliche Positionen Gehör finden können. Das kann durch eine Vielzahl von Parteien geschehen oder wie der Blick in die USA zeigt auch durch ausgeprägte parteiinterne Demokratie innerhalb von nur zwei Parteien. An sich ist das meines Erachtens gleichwertig. Aus traditionellen Gründen ziehe ich für Deutschland aber in den Grundzüge ein Verhältniswahlsystem vor. Größter Dorn in meinen Augen ist aber die Fünfprozenthürde. Ich wäre gerne bereit, die gegen eine Aufwertung des Mehrheitswahlelements einzutauschen (Grabenwahlrecht), allerdings lieber mit klassischen Wahlkreisen als mit SNTV.

Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

von Marcel G. » Di 18. Dez 2018, 22:21

Man sollte noch andere Informationsquellen als Wikipedia haben. Mit Unterstellungen würde ich mich an deiner Stelle zurückhalten. Dass Taiwan mittlerweile ein Grabenwahlsystem hat (Japan und Korea übrigens auch) ist mir bekannt. Zudem hängen meine Vorstellungen von Wahlsystemen nicht von Wunschparteien ab. Auch hier wieder eine Unterstellung. Umgekehrt könnte ich unterstellen, Verfechter der Verhältniswahl kämen mit der Infragestellung derselben nicht zurecht. Ich folge lediglich nicht dem allgemeinen Diskurs, der Verhältniswahlsysteme als "gerecht" und daher der als Mehrheitswahl vorzuziehen betrachtet, zumal solche Gerechtigkeitserwägungen eher in Präsidialsysteme passen, in denen die Exekutive nicht aus der Legislative hervorgeht.

Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

von Thomas Frings » Di 18. Dez 2018, 19:46

"Aus Taiwan ist bekannt, dass die New Party ihre Anhänger dazu aufrief, den Kandidaten zu wählen, dessen Geburtsdatum dem eigenen am nächsten war. Die New Party war damit so erfolgreich, dass dieses System seit den Wahlen 2004 von allen taiwanesischen Parteien angewandt wird." Man sollte noch andere Informationsquellen als Wikipedia haben. Taiwan hat gar kein SNTV mehr (schon seit der Wahl 2008, außer für sechs Sitze der "Indigenen"), abgesehen davon hat es in Taiwan mit der gleichmäßigen Verteilung auch nicht immer richtig geklappt und es kann auch nachteilig für eine Partei sein, wenn sich die Stimmen gleichmäßig auf die Kandidaten verteilen. Bei einem unerwartet schlechten Ergebnis können statt der erhofften zwei Sitzen dann null Sitze rauskommen. Außerdem ist es nicht gerade ein Zeichen für die Güte des Wahlsystems, wenn sich die Wähler nach Kriterien wie Geburtsdatum entscheiden sollen. "Aber selbst wenn sich meine Hoffnungen nicht erfüllen und wir auch unter Mehrheitswahl weiterhin ein Mehrparteiensystem haben, dann halte ich doch drei meiner formulierten Reformziele für erreicht, nämlich im Regelfall Einparteienregierungen, Vereinfachung des Wahlverfahrens und Verkleinerung des Bundestages. Das halte ich für besser als den Status quo mit der ew'gen GroKo." Einparteienregierungen kann man mit anderen Wahlverfahren zuverlässiger erreichen, verkleinern kann man den Bundestag bei jedem Wahlverfahren und irgendwelche Wunschvorstellungen über absolute Mehrheiten hängen davon ab, dass die Lieblingspartei nicht zu weit fällt.

Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

von Marcel G. » Di 18. Dez 2018, 14:56

Wenn man in Deutschland z. B. FDP, CDU, CSU und AfD in eine Partei zwingen würde, würde der parteiinterne Streit auch zunehmen. Was ich in einem früheren Beitrag ja auch als wünschenswert beschrieben habe. Solange der Streit lagerintern stattfindet und zu einer starken Abgrenzung zum anderen Lager beiträgt, ist das Ziel der Lagerbildung erreicht. Ich ziehe das allemal den verschwimmenden Grenzen zwischen SPD und Union zugunsten von Klientelparteien wie den Grünen und Randparteien wie der AfD vor. Eine Spekulation Ich halte es durchaus für möglich und wahrscheinlich, dass die Union mit geschickter Wahltaktik im Westen auf dem Land nahezu flächendeckend auf Platz 1 und 2 landen kann. Aus Taiwan ist bekannt, dass die New Party ihre Anhänger dazu aufrief, den Kandidaten zu wählen, dessen Geburtsdatum dem eigenen am nächsten war. Die New Party war damit so erfolgreich, dass dieses System seit den Wahlen 2004 von allen taiwanesischen Parteien angewandt wird. Alternativ oder darüber hinaus ließen sich auch ein Mann und eine Frau als Kandidaten aufstellen, wobei Männer jeweils den Mann und Frauen jeweils die Frau wählen. Auf Deutschland bezogen wären damit Unionsregierungen ausgemacht, zumindest solange bis die anderen Parteien von solchen Spielchen Wind bekommen. Dass man damit der Union Wahlerfolge quasi auf dem Silbertablett serviert - geschenkt. Die Union ist auch im Verhältniswahlrecht regelmäßig die stärkste Kraft im Bundestag und es gibt keinen Grund zu der Annahme, dies könnte sich auf absehbare Zeit ändern.

Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

von Mark Tröger » Di 18. Dez 2018, 14:13

"- die USA haben eine Präsidialverfassung, in der parteipolitische Strukturen traditionell schwächer ausgeprägt sind, weil Parlament und Regierung getrennt demokratisch legitimiert sind; hinzu kommt das Vorwahlsystem, das Radikalisierung belohnt" Wenn es nur zwei Parteien gibt, ist eine stärker ausgeprägte parteiinterne Demokratie die logische Folge. Wenn man in Deutschland z. B. FDP, CDU, CSU und AfD in eine Partei zwingen würde, würde der parteiinterne Streit auch zunehmen. "Das Argument, die Volksparteien wären erst durch das Verhältniswahlrecht so groß geworden, wie sie letztlich waren, leuchtet mir nicht so recht ein. An welchen Punkten machst du das fest?" Nicht durch, aber trotz des Verhältniswahlrechts. Das Mehrheitswahlrecht hat schon eine bündelnde Wirkung auf die Parteien, aber es ist nur eine von mehreren Faktoren. Konzentration auf wenige Parteien kann es auch im Verhältniswahlrecht geben und Fragmentierung der Parteienlandschaft kann auch im Mehrheitswahlrecht vorkommen. Nehmen wir mal an, in Deutschland würde ein Mehrheitswahlrecht mit Zweierwahlkreisen eingeführt. Was würde mit den Parteien passieren? Eine Spekulation: - FDP: Momentan recht chancenlos irgendwo den zweiten Platz zu erreichen. Die meisten Wähler gehen zur Union. Diese ist damit fast überall sicher auf Platz 1 oder 2. - AfD: Hätte im Westen wenig Chancen irgendwo Platz 1 oder 2 zu erreichen. Würde zu einer Ost-Partei werden und durch Stärkung des Ost-Profils dort vermutlich noch stärker. Wäre dort in vielen Wahlkreisen auf Platz 1 oder 2. - SPD und Grüne: Die SPD wäre weiterhin in ländlichen und industriellen Regionen und tendenziell im Nordwesten vor den Grünen. Die Grünen wären hingegen in den Städten und eher im Süden vor der SPD im Kampf um den Platz neben der Union. Vermutlich würden die beiden Parteien Wahlkreisabsprachen treffen. - Die Linke hätte im Westen wenig Chancen gegen SPD und Grünen. Dafür würde sie wie die AfD im Osten eine Rolle spielen, vor allem in Ost-Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Aber selbst wenn sich meine Hoffnungen nicht erfüllen und wir auch unter Mehrheitswahl weiterhin ein Mehrparteiensystem haben, dann halte ich doch drei meiner formulierten Reformziele für erreicht, nämlich im Regelfall Einparteienregierungen, Vereinfachung des Wahlverfahrens und Verkleinerung des Bundestages. Das halte ich für besser als den Status quo mit der ew'gen GroKo. Einparteienmehrheitsregierungen aber nur, wenn es die eine Partei schafft in mindestens einem Wahlkreis beide Mandate zu holen. Im Falle mehrerer Kandidaten einer Partei im selben Wahlkreis wird es für die Wählerschaft aber alles andere als einfach, die Stimmen richtig zu verteilen.

Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

von Marcel G. » Di 18. Dez 2018, 13:22

Jedes der von dir genannten Länder unterscheidet sich in der politischen Kultur in einem oder mehreren Punkten von Deutschland. - die USA haben eine Präsidialverfassung, in der parteipolitische Strukturen traditionell schwächer ausgeprägt sind, weil Parlament und Regierung getrennt demokratisch legitimiert sind; hinzu kommt das Vorwahlsystem, das Radikalisierung belohnt - Großbritannien hat eine im Vergleich zu Deutschland ausgesprochen heterogene gesellschaftliche Zusammensetzung; das fängt beim Klassensystem an und endet bei den weit auseinander driftenden Dimensionen der einzelnen Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland - Frankreich ist seit 1789 traditionell von tiefen gesellschaftlichen Gräben durchzogen; zudem handelt es sich beim Wahlsystem um die absolute Mehrheitswahl mit im Regelfall zwei Wahlgängen Das Argument, die Volksparteien wären erst durch das Verhältniswahlrecht so groß geworden, wie sie letztlich waren, leuchtet mir nicht so recht ein. An welchen Punkten machst du das fest? Aber selbst wenn sich meine Hoffnungen nicht erfüllen und wir auch unter Mehrheitswahl weiterhin ein Mehrparteiensystem haben, dann halte ich doch drei meiner formulierten Reformziele für erreicht, nämlich im Regelfall Einparteienregierungen, Vereinfachung des Wahlverfahrens und Verkleinerung des Bundestages. Das halte ich für besser als den Status quo mit der ew'gen GroKo.

Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

von Mark Tröger » Di 18. Dez 2018, 09:16

"Die sogenannten Volksparteien sind doch deswegen nicht mehr so groß, gerade weil das Verhältniswahlrecht zu einer politischen Dynamik geführt hat, die kleinere, ideologisch motivierte Randparteien überhaupt erst lebensfähig macht." Zu Volksparteien sind diese Parteien aber überhaupt erst im Verhältniswahlrecht geworden. Vergleichen wir die Situation doch mal mit Ländern mit Mehrheitswahlrecht: - USA: Nur zwei Parteien von Bedeutung aber intern zerstritten, nicht wie von Dir gewünscht konsensorientiert. - Großbritannien: Zwei große Parteien (Tories, Labour) eine kleine (Liberale) dazu viele Regionalparteien und eine UKIP immerhin so stark wurde, dass sie die Tories auf Brexit-Kurs gezwungen hat. Der zwischenzeitlicher Höhenflug von Liberalen und UKIP zeigt, dass die Konzentration auf zwei Parteien nicht gesichert ist. - Frankreich: Zersplitterteres Parteiensystem als in Deutschland. Überhaupt keine Volksparteien mehr vorhanden. In Deutschland hatten wir im Kaierreich übrigens auch einmal Mehrheitswahlrecht. Die Parteienlandschaft war ähnlich zersplittert wie heute in Frankreich. Es gab Deutschkonservative, Freikonservative, Nationalliberale, gemäßigte Liberale, diverse linksliberale Parteien, das klerikale Zentrum, die SPD, zeitweise Antisemiten und Minderheitenparteien. Die damalige ideologische Randpartei SPD war alles andere als lebensunfähig, sondern ist mit der Zeit zur stärksten Partei geworden. Wenn man heute ein Mehrheitswahlrecht einführen würde, wäre die FDP wohl am bedrohtesten. Aber für SPD, AfD, Linke und Grüne gäbe es m. E. jeweils Nischen in denen sie überleben könnten. Dass in Deutschland die zwischenzeitliche Konzentrierung auf zwei Parteien möglich war, hatte meines Erachtens viel mit dem Wirtschaftswunder und der Medienlandschaft zu tun (zwei Fernsehsender -> zwei Parteien). Ob man bei der heutigen wirtschaftlichen Entwicklung und der vielfäligen Medienlandschaft (vielfältiges Internet -> vielfältige Parteienlandschaft) diesen Zustand durch das Wahlrecht wieder herstellen kann, wage ich zu bezweifeln.

Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

von Marcel G. » Di 18. Dez 2018, 08:46

Die sogenannten Volksparteien sind doch deswegen nicht mehr so groß, gerade weil das Verhältniswahlrecht zu einer politischen Dynamik geführt hat, die kleinere, ideologisch motivierte Randparteien überhaupt erst lebensfähig macht. Die Notwendigkeit zur parteipolitischen Positionierung ist im Verhältniswahlrecht typischerweise nach außen gerichtet, Abgrenzung findet zunächst gegenüber der dominanten Kraft im eigenen Lager statt, siehe die Beziehungen zwischen Linken und SPD sowie zwischen AfD und Union. Union und SPD hingegen werden sich immer ähnlicher. Im Mehrheitswahlrecht wird dieser Kampf in die am ehesten lagerbeherrschenden Parteien hinein verlagert. Das politische Spektrum wandelt sich von einer Auseinandersetzung zwischen Zentrum und Rändern zu einer Auseinandersetzung um die Mitte der Gesellschaft durch zwei große, geeinte Lager. Insofern ist der von dir angeführte Kritikpunkt, wage ich mal zu behaupten, kein Bug sondern ein Feature von SNTV. Wenn die Chancen auf einen Wahlsieg derart von Unwägbarkeiten abhängen, müssten doch vor allem die kleinen Parteien erkennen, dass das Ganze eher einem Glückspiel gleicht und infolge mit den großen Parteien fusionieren oder zumindest zu ihnen überlaufen.

Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

von Thomas Frings » Mo 17. Dez 2018, 21:17

Das würde keine stabilen Mehrheiten garantieren, gerade jetzt, wo die großen Parteien nicht mehr so groß sind. Im Osten würde das z. B. die SPD eher beerdigen als fördern. Systematische Konsensförderung ist auch nicht erkennbar, man sollte sowieso nicht meinen, übers Wahlrecht eine wie auch immer definierte "richtige" Politik erzwingen zu können. SNTV hat den grundsätzlichen Nachteil, dass man die "richtige" Anzahl an Kandidaten aufstellen muss, wobei sich die Stimmen möglichst gut verteilen müssen. Beispiel für SNTV in Zweiwahlkreisen, jede Partei stellt nur einen Kandidaten auf: Partei A 60% Partei B 15% Partei C 13% Partei D 12% Hier bekommen die Parteien A und B jeweils einen Sitz. Partei A kann wegen ihrer Dominanz aber locker beide Sitze holen, wenn sie zwei aufstellt, z. B.: Kandidat A1 30% Kandidat A2 30% Kandidat B 15% Kandidat C 13% Kandidat D 12% Partei A bekommt hier beide Sitze. Wenn aber ein Kandidat zu beliebt ist, wird das zum Problem. Bekommt z. B. Kandidat A1 50% und A2 10%, hat Partei A auch 60%, aber nur einen Sitz. Dummerweise ist nicht immer vorhersehbar, welche Kandidatenzahl richtig ist, Beispiel: Kandidat A1 22% Kandidat A2 22% Kandidat B 21% Kandidat C 21% Kandidat D 14% Hier hat Partei A mit 44% beide Sitze, aber mit einem geringfügig schlechteren Ergebnis ginge die Zweikandidatenstrategie nach hinten los: Kandidat A1 21% Kandidat A2 21% Kandidat B 22% Kandidat C 22% Kandidat D 14% Jetzt bekommt Partei A mit 42% gar nichts, während den Parteien B und C 22% zu einem Sitz reichen.

Neues Bundestagswahlrecht: SNTV in Zweimannwahlkreisen

von Marcel G. » Mo 17. Dez 2018, 18:46

Die nicht-übertragbare Einzelstimmgebung, wie sie bis in die frühen 90er Jahre in Japan angewandt wurde, scheint mir ein System zu sein, das die Wenigsten in Betracht ziehen. In diesem Sinne stelle ich einen Reformvorschlag vor. Ziele dieser Reform sind folgende: - Abschaffung des unsäglichen Zwei-Stimmen-Wahlrechts, das auch nach fast 70 Jahren im Einsatz laut Umfragen noch immer ein guter Teil der Wähler nicht versteht - Bildung stabiler Einparteienregierungen - Konzentration des Elektorats in intern konsensorientierten, gegeneinander jedoch ideologisch scharf abgegrenzten Großparteien statt ideologischer Zersplitterung in zentristischen Einheitsbrei und radikale Ränder - Stärkung der Bindung zwischen Wähler und Abgeordnetem - Verkleinerung des Bundestags Der Reformvorschlag: 1. Der Bundestag besteht aus 598 Sitzen. Noch besser: 299 Sitze. 2. In jedem Wahlkreis sind zwei Direktmandate zu vergeben. 3. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. 4. Es gewinnen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Welche von mir nicht berücksichtigten Auswirkungen könnte ein solches Wahlrecht haben? Ist die Bildung von Einparteienregierungen gesichert? Wie geht man mit Parochialismus um?

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