Personenwahlkomponente stärken?

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Personenwahlkomponente stärken?

von Arno Nymus » Di 23. Jul 2013, 17:33

Das aktuelle System hat viele Probleme in Bezug auf Personalisierung: 1. Der Wähler hat keine Möglichkeit, Personalisierung INNERHALB einer Partei vorzunehmen. Da man in jedem Wahlkreis aus jeder Partei nur eine einzige Person überhaupt wählen kann, ist es eben nicht möglich, Kandidat A gegen Kandidat B abzuwägen. 2. Da in jedem Wahlkreis genau eine Person gewählt wird, existiert Personalisierung durch die Erststimme im Wesentlichen nur für die beiden großen Parteien (und auch das nur unter der strikten Limitierung von Punkt 1). 3. (bereits im Thread erwähnt) Durch die Listenabsicherung gäbe es im Ergebnis tatsächlich kaum Unterschiede, wenn man die Erststimme einfach abschafft. In meinen Augen ist Punkt 1 das eigentlich zentrale Problem. Ich sehe hier im Thread aber keinen Vorschlag, der diesem Problem entgegenwirkt. Kandidaten A und B aus der selben Partei neu zu gruppieren entsprechend der Stimmen, die sie aus komplett getrennten Wählerschaften bekommen haben (d. h. es werden n Wähler gefragt, ob sie A gegenüber C bevorzugen und dann werden m andere Wähler gefragt, ob sie B gegenüber D bevorzugen und dann werden die Ergebnisse irgendwie verglichen) halte ich für nicht zielführend. Bei der Vorgabe "Wir wollen unbedingt aus jedem Wahlkreis denjenigen haben, der die größte Anhängerschaft hat!" ist dieses Prinzip vielleicht noch in Hinblick auf regionale Verteilung begründbar, aber für die Reihung der weiteren Kandidaten ohne Berücksichtigung der Regionen ergibt das meiner Meinung nach keinen Sinn. Um das Problem 1 zu beheben, müsste man ermöglichen, dass für einen Wähler verschiedene Kandidaten der selben Partei zur Wahl stehen; im Wesentlichen müsste man also z. B. einfach die Leute, die auf der Parteiliste stehen, wählen können. Anders gesagt: Der Einfachheit halber sollte man die Erststimme abschaffen und die Listen der Zweitstimme zu offenen Listen machen. Bedenken muss man dabei, dass die Länder unterschiedlich groß sind, entsprechend sollte man stattdessen Listen mit etwa 5-10 Kandidaten pro Partei für passende Wahlkreise (starre Größen sind nicht notwendig, Abgeordnetenanzahl ergibt sich automatisch aus Stimmenzahl in der Unterverteilung; für Bremen würde man z. B. einen (kleinen) Wahlkreis nehmen, ansonsten wohl eher so um die 30 Wahlkreise anstreben) aufstellen. Damit wäre das Problem gelöst, wir hätten ordentliche Personalisierung, ein einfacher verständliches und leichter durchführbares Wahlrecht. Eingebüßt hat man dabei (wie bei einigen der anderen Vorschlägen hier) die strikte Regionalisierung mit mindestens einem Abgeordneten aus jedem der bisher 299 Wahlkreise. Stattdessen hat man dann halt etwa 30 Wahlkreise mit relativ variabler Größe (Standardgröße für etwa 1/30 Wähler; für die Sonderfälle wie Bremen entsprechend etwas kleiner). Wenn man unbedingt vermeiden möchte, dass mal ein Wahlkreis aufgrund größtem Rundungspech schlecht dasteht, verwendet man einfach die bidirektionale Methode (Verteilungsschlüssel Parteien und Wahlkreise) bei der Verteilung der Mandate. Daniel H. schrieb "zu STV: In Sachen Komplexität pflichte ich dir bei, aber ich persönlich habe STV, inklusive Quoten und Auszählverfahren schneller verstanden, als die Sinnhaftigkeit des aktuellen BWahlG." Nun haben Sie - sofern ich es richtig verstehe - aber vorgeschlagen, nur den sehr einfachen Teil "Jeder wählt einen Kandidaten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt." durch STV zu ersetzen, während die komplizierteren und unverstädlicheren Teile des aktuellen Wahlgesetzes in ihrem Vorschlag ja erhalten bleiben. Das Prinzip von STV ist durchaus verständlich für Menschen, die sich mit WahlSystemen auseinandersetzen, es ist aber natürlich nicht so leicht wie "Jeder wählt einen Kandidaten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt." oder "Jeder bewertet jeden Kandidaten mit 0 bis 10 Punkten. Der Kandidat mit den meisten Punkten gewinnt." Sie haben aber natürlich recht, dass tendenziell STV unter den richtigen Voraussetzungen* bei sehr großen Zahlen eine Näherung an ein proportionales Ergebnis liefern kann - muss es aber nicht (unterliegt dabei nicht mal statistisch dem Gesetz großer Zahlen). Bei großen Zahlen sichert hingegen ein Divisorverfahren auf jeden Fall gute Proporzergebnisse (sogar nicht nur statistisch). Freundliche Grüße, Arno Nymus * Die genauen Voraussetzungen, wann STV-Ergebnisse gute Proportionalitäten aufweisen, sind gar nicht so leicht zu formulieren. Offensichtlich ist erstmal: Wenn alle Wahlkreise nahezu identisch aussehen oder die Hochburgen-Ausprägung der Parteien sehr unterschiedlich sind, ergibt sich tendenziell ein proportional schlechtes Ergebnis unabhängig von der Anzahl der Wahlkreise. Die politische Struktur des Landes darf also auf jeden Fall nicht zu homogen oder heterogen sein. (Beitrag nachträglich am 23., Juli. 2013 von Arno Nymus editiert)

Personenwahlkomponente stärken?

von Jan W. » Fr 19. Jul 2013, 13:41

@AC Also bei durchschnittlich 5 Bremer Mandaten braucht man ein wenig Luft nach oben, damit man noch auf Parteiober-/Länderunterverteilung kommen kann. Ansonsten finde ich STV in den Landeslisten in großen Bundesländern eine ganz furchtba

Personenwahlkomponente stärken?

von Anita Cutter » Fr 19. Jul 2013, 08:10

DIe Personenwahlkomponente stärken geht ja hypothetisch sowohl bei Erstimmenvergabe als auch bei Zweitstimmenvergabe. Bei der Erststimmte könnte z.B. das Bundesgebiet in ca. 80 3-5 Personenwahlkreise geteilt werden (in der Summe 300 Abgeordnete) in denen via STV die direkten Vertreter der Region gewählt werden. Bei der Zweitstimme liese sich STV innerhalb einer Landesliste anwenden, man wählt dann eine Liste und kann in dieser eien Reihung vornehmen, unterlässt man letzteres gilt die Stimme für die Liste aber hat keinen Einfluß auf deren interne Reihung. UNabhängige Kandidaten oder Kandidaten von Parteien, die die Hürde nicht schaffen, würden für die Ermittlung Proporzes der hürdenüberschreitenden Parteien von des Gesamtsitzanzahl abezogen werden, Überhangmandate ausgegelichen werden. Das wäre bei recht kleinen Reformen ein recht massive Ausweitung der Personenwahlkomponente. Aber es gibt halt gute Gründe, warum die nicht unbedingt ausgeweitet werden muss/sollte. Sowas stärkt eben die werbefähigeren Kandidaten innerhalb der Parteien und somit meist diejenigen, die über zusätzliche Ressourcen für Wahlkämpfe verfügen.

Personenwahlkomponente stärken?

von Jan W. » Do 18. Jul 2013, 11:52

Stellen wir uns eine Landesliste mit 9 Plätzen in einem Land mit 11 Wahlkreisen (zwei Nur-Direktkandidaten X und Y) vor: 1,4,7,X gewinnen ihre Wahlkreise, 2,5,8,Y belegen den zweiten Platz im Wahlkreis, 3,6,9 schneiden im Wahlkreis schlechter ab. a) Die listenplatzierten Wahlkreisersten 1,4,7 rücken in der bisherigen Reihenfolge an die Spitze der Liste. b) Dahinter folgen die nicht platzierten Wahlkreisersten in absteigender Reihenfolge (ihres Ergebnisses oder ihres Vorsprungs): hier nur X. c) Dahinter folgen die listenplatzierten Wahlkreiszweiten 2,5,8 (in ihrer bisherigen Listenreihenfolge. d) Dahinter folgen die nicht platzierten Wahlkreiszweiten (analog): hier nur Y. e) Danach käme der Rest: 3,6,9 Das ergibt eine Rangfolge 1, 4, 7, X, 2, 5, 8, Y, 3, 6, 9. Ferner wird ein Mindestsitzanspruch in Höhe der Anzahl der Wahlkreisersten für die Landesliste definiert. Liegt dieser unter dem Anspruch aus Parteiober-/Länderunterverteilung, so entsteht gesondert zu behandelnder Überhang. Die Folgerichtigkeit entsteht aus der Tatsache, dass durch Ignorieren von d) und Nicht-Trennung von c) + e) nichts anderes entsteht, als die derzeitige Regelung: 1, 4, 7, X, 2, 3, 5, 6, 8, 9 (Y wird gar nicht berücksichtigt: Listenerschöpfung) Hierbei kann es jetzt schon passieren, dass 7 einzieht und 6 nicht, oder dass 3 (evtl. letzter ziehender Platz) und 5 (erster Nachrücker) "hintereinander zusammengehauen werden", obwohl sie vorher "nichts miteinander zu tun hatten". Der nicht listennominierte X wird bereits jetzt im Vergleich zu 2 bevorzugt. Wenn "Personenwahlkomponente stärken" innerhalb des jetzigen Systems das Ziel ist, ist das der Weg, weil er die Personenreihung ein wenig mehr aus den Händen der Nominierungsparteitage nimmt.

Personenwahlkomponente stärken?

von Daniel H. » Do 18. Jul 2013, 07:48

@Jan W.: Ich verstehe durchaus deinen Standpunkt und auch die Vorteile des Verfahrens, sage aber dennoch, dass ich die Reihung nach Unterlegenenrang problematisch finde. Aber ich versuchs mal als Frage zu formulieren: Haust du nicht Kandidaten dann

Personenwahlkomponente stärken?

von Jan W. » Mi 17. Jul 2013, 18:41

@DH Eigentlich hab ich die Analogie zu den Wahlkreissiegern recht anschaulich beschrieben! Ich könnte das jetzt nochmal erklären, aber am besten formulierst Du Deine Zweifel mal als Frage ... es ist aber eine Tatsache, dass Wahlkreiserste Ma

Personenwahlkomponente stärken?

von Daniel H. » Mi 17. Jul 2013, 18:08

Der entscheidende Unterschied ist nach wie vor, dass es aktuell eben zu keinem zwingenden Vergleich der Erststimmenreihung kommt. Wie stark die folgenden Kandidaten in einem Wahlkreis sind, bzw. wie stark der Wahlkreisgewinner letztlich gewonnen hat, macht keinen Unterschied für die Listenreihung. Und wenn man das ändert, begibt man sich m.M. auf Glatteis, da die Erststimmenreihungen unter bestimmten Gesichtspunkten verglichen werden. Deswegen bin ich auch für größere Wahlkreise (4-8 Personenwahlkreise würden im übrigen die Ländergrenzen noch einhalten können - Bremen hat insgesamt 4 Mandate). Wenn man das ganze auf STV umstellt sind Ländergrenzen sowieso irrelevant, da sie nicht mehr als Verrechnungsebene dienen. Die Erfahrung aus der irischen Geschichte zeigt einen Hang zur Disproportion. Und ja, es kam auch ein paar mal dazu, dass eine knappe Minderheit der Erstpräferenzen zu einer knappen Mehrheit der Parlamentssitze geführt hat (49,1% der Stimmen zu 52,2% der Mandate oder so). Desto größer aber die Wahlkreise, desto höher ist die Proportionalität des Ergebnisses. Ich fände persönlich Wahlkreise mit über 10 Mandaten sinnvoll, wenn auch schwerer zu praktizieren. Eine Simulation mit 13er Wahlkreise war übrigens in etwa ähnlich proportional, wie das Sainte-Lague-Ergebnis. Auf Sperrklauseln würd ich bei STV nicht unbedingt abzielen. Die beziehen sich immer auf absolute Stimmzahlen und nicht auf Erstpräferenzen. Bspw. kams in Irland auch schon vor, dass ein Kandidat mit 0,3% der Erstpräferenzn gewählt wurde (im übrigen ein Unparteiischer). Zugegebenermaßen bleibt ein kleiner Disproportionseffekt, aber der ist wohl etwa mit dem Unterschied von D´Hondt und Sainte-Lague zu vergleichen - also ziemlich gering.

Personenwahlkomponente stärken?

von Jan W. » Mi 17. Jul 2013, 17:51

Natürlich treten die doppelnominierten Wahlkreiskandidaten schon jetzt gegeneinander an: wenn der zehnte auf der Landesliste in seinem Wahlkreis nur zweiter wird, bleibt er ggf. ohne Mandat, während der elfte MdB wird, wenn er erster in seinem Wahlkreis geworden ist. Auch wenn er ggf. weniger Stimmen hatte als der Listenzehnte. Das gleiche Prinzip wird nun auf einen Listenneunten angewandt, der nur dritter in seinem Wahlkreis wurde. Nur dass der Erstunterlegene (Listenplatz 10) keinen sicheren Platz erhält, sondern nur hochpriorisiert wird - heißt in diesem Fall, dass Erstunterlegene keinen Überhang erzeugen. Das Problem bei Deinem STV-Entwurf ist, dass es Ländergrenzen verletzt und verhältniswidrige Sitzverteilungen erzeugt und damit auch Sitz-Mehrheiten, die ggf. von der Stimm-Mehrheiten abweichen. Gerade die Dail-Wahlen zeigen ja, dass beispielsweise FF und SF im Vergleich zu den Erstpräferenzen bei der Sitzverteilung stark untergewichtet werden. Sperrklausel-ähnliche Verzerrungseffekte treffen hier deutlich größere Parteien. Warum soll eine Partei, die für 17,5% der Wähler die erste Wahl darstellt, nur 12% der Sitze bekommen!? Das irische Beispiel hat eine gewisse mathematische Ästhetik, aber derartige Effekte würden schon in kleinerem Ausmaß das Gerechtigkeitsempfinden deutscher Wähler massiv stören!

Personenwahlkomponente stärken?

von Daniel H. » Mi 17. Jul 2013, 17:11

@ Jan W.: Mir ist durchaus klar, dass der Vergleich hinkt (ist ja auch nur illustrativ). Es geht dennoch um das zugrundeliegende Fairnessprinzip. Beim ersten Platz besteht das Problem eben nicht. Lässt man die Erstunterlegenenregelung we

Personenwahlkomponente stärken?

von Jan W. » Mi 17. Jul 2013, 15:37

@Daniel H. Das Beispiel hinkt vor allem aus einem Grund: Die Summe der Zeiten A+B+C beträgt 35 sek., die der Zeiten D+E+F 40sek. ... Um das Beispiel einigermaßen gerade zu rücken, müssen die Summen gleich sein oder

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