von Ratinger Linke » Mi 16. Okt 2013, 21:13
Das scheitert schon an den Auslandsdeutschen, bei denen nichtmal ihre Existenz bekannt ist. Da ist eine Vollstreckung völlig aussichtslos. Wenn die von vornherein kostenlos nichtwählen dürften, wär das Gleichheitsproblem auch nicht viel kleiner. Ansonsten müsste man erstmal die nötigen Daten zusammenführen und soweit nötig erheben (ok, könnte man problemlos die GEZ damit beauftragen). Jedenfalls wird das ein Datenmonster. 5 reichen nur dann, wenn man erstens die Kosten der Beitreibung vernachlässigt, zweitens nur von den Kosten für den Bundeshaushalt ausgeht (die realen Kosten sind mindestens doppelt so hoch, zuzüglich Parteienfinanzierung und Aufwendungen der Wahlberechtigten) und drittens damit rechnet, dass die Wirkung null ist. Im Detail gibts dann noch Probleme, wie man etwa das Geld von wahlberechtigten Toten eintreibt und wie man Leute zur Wahl zwingen will, die etwa im Koma liegen. Nicht überall lassen sich gute Gründe zur Nichtwahl so leicht (aber trotzdem bürokratieintensiv) feststellen. Wenn man nicht so weit gehn will, Zwangsbezug von staatlichen Leistungen, die man leicht kürzen könnte, anzuordnen, ist auch das Boykottpotenzial ziemlich hoch. Selbst wenn man das leichter einziehbar macht, als es derzeit etwa bei Bußgeldern möglich ist, bleiben jedenfalls so viel Betroffene, bei denen nichts direkt zugreifbar ist, dass die ohne Weiteres auch ein entsprechend ausgebautes Vollzugssystem lahmlegen könnten. Wobei man in ein paar Jahren auf die Erfahrungen mit dem Rundfunkbeitrag zurückgreifen können wird. Wenn sich der als durchsetzbar erweist, wär es eine Nichtwahlgebühr wohl auch.
Das scheitert schon an den Auslandsdeutschen, bei denen nichtmal ihre Existenz bekannt ist. Da ist eine Vollstreckung völlig aussichtslos. Wenn die von vornherein kostenlos nichtwählen dürften, wär das Gleichheitsproblem auch nicht viel kleiner. Ansonsten müsste man erstmal die nötigen Daten zusammenführen und soweit nötig erheben (ok, könnte man problemlos die GEZ damit beauftragen). Jedenfalls wird das ein Datenmonster. 5 reichen nur dann, wenn man erstens die Kosten der Beitreibung vernachlässigt, zweitens nur von den Kosten für den Bundeshaushalt ausgeht (die realen Kosten sind mindestens doppelt so hoch, zuzüglich Parteienfinanzierung und Aufwendungen der Wahlberechtigten) und drittens damit rechnet, dass die Wirkung null ist. Im Detail gibts dann noch Probleme, wie man etwa das Geld von wahlberechtigten Toten eintreibt und wie man Leute zur Wahl zwingen will, die etwa im Koma liegen. Nicht überall lassen sich gute Gründe zur Nichtwahl so leicht (aber trotzdem bürokratieintensiv) feststellen. Wenn man nicht so weit gehn will, Zwangsbezug von staatlichen Leistungen, die man leicht kürzen könnte, anzuordnen, ist auch das Boykottpotenzial ziemlich hoch. Selbst wenn man das leichter einziehbar macht, als es derzeit etwa bei Bußgeldern möglich ist, bleiben jedenfalls so viel Betroffene, bei denen nichts direkt zugreifbar ist, dass die ohne Weiteres auch ein entsprechend ausgebautes Vollzugssystem lahmlegen könnten. Wobei man in ein paar Jahren auf die Erfahrungen mit dem Rundfunkbeitrag zurückgreifen können wird. Wenn sich der als durchsetzbar erweist, wär es eine Nichtwahlgebühr wohl auch.